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- 14. Jul 2009, 18:57
- Forum: Einkommensteuer (Privatpersonen)
- Thema: Berufsbegleitendes Studium - Fahrtkosten
- Antworten: 7
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Re: Berufsbegleitendes Studium - Fahrtkosten
Liegt der Unterschied nicht darin: WK-Pauschale: 920 Euro --> wenn ich nur 250 Euro Fahrtkosten habe, dann "durchbreche" ich den Pauschalbetrag nicht# --> wenn ich es als Sonderausgabe ansetze habe ich 920 + 250 unter der Annahme, dass der Steuerpflichtige keine WK von größer als 920 Euro ...