Aufgrund des Umfangs des Falles (beschrieben auch im anderen Strang), würde ich dringend empfehlen, einen Steuerberater zu beauftragen.
Ein Forum kann das nicht leisten, ganz abgesehen von der Haftungsfrage.
Ist vermutlich korrekt. Die Kosten für den Arbeitsweg hat ja schon der Arbeitgeber bezahlt.tStorm hat geschrieben: Folgende Eckdaten liegen vor:
35.920,10€ Brutto Arbeitslohn
5.481,05€ einbehaltene Steuer
216€ pauschal besteuerte Arbeitgeberleistung
19km einfacher Weg zur Arbeit, 228 AT habe ich mir ausgerechnet.
Es muss nicht angegeben werden, da es Bestandteil des Bruttolohns ist und der Arbeitgeber die Lohnsteuer dafür abgeführt haben müsste.JaySteuer hat geschrieben: Kann mir jemand erklären wie ich das bei meiner Einkommensteuererklärung angeben muss?
Ich nutze das Programm WISO Steuer 2015.
Hier handelt es sich m.E. aber um einen Ausbildungsdienstvertrag?muemmel hat geschrieben: Erstens kann man in der Erstausbildung gar keine Verluste vortragen...