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von Denovitz
24. Feb 2012, 20:41
Forum: Unternehmer(n)
Thema: EBITDA-Vortrag bei der Zinsschranke Verfassungwidrig?
Antworten: 1
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EBITDA-Vortrag bei der Zinsschranke Verfassungwidrig?

Guten Abend. Mir stellt sich folgende Frage. Wenn eine GmbH nicht unter die Zinsschranke des §4 h EStG fällt darf diese, aufgrund des § 4h Abs.1 S.3 2.HS, keinen Gebrauch vom EBITDA-Vortrag machen. Würde also im folgenden Jahr die Zinsschranke greifen, würde der EBITDA-Vortrag erst ab diesem Jahr vo...