taxpert hat geschrieben: ↑30. Jun 2021, 11:41Dann gilt -solange Sie nicht freiwillig bilanzieren- das Zu-/Abflussprinzip. Dann haben Sie halt in einem Jahr Einnahmen ohne Ausgabe und einen Gewinn und im nächsten Jahr Ausgaben ohne Einnahmen, also einen entsprechenden Verlust.Habicht3 hat geschrieben:Gewinn als Freiberufler
taxpert
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- 30. Jun 2021, 12:21
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Re: Einnahmen vom Vorjahr ausgegeben
Dankeschön!
- 30. Jun 2021, 10:36
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- Thema: Einnahmen vom Vorjahr ausgegeben
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Re: Einnahmen vom Vorjahr ausgegeben
Entschuldigung. Also es geht um die Ermittlung von Gewinn als Freiberufler genau. In diesem Fall ist es ein Stipendium, das für ein Projekt gewährt wurde und dafür ohne Gewinn aufgebraucht wird. Das Geld wurde sozusagen einmalig als Vorschuss im Vorjahr gezahlt. Bitte nicht so viel Sachverhalt...wer...
- 29. Jun 2021, 21:00
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- Thema: Einnahmen vom Vorjahr ausgegeben
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Einnahmen vom Vorjahr ausgegeben
Hallo!
Diesen Fall hatte ich noch nicht und zwar habe ich Projektgelder erhalten, die ich im darauffolgenden Jahr vollständig ausgegeben habe, sodass ich daraus keinen Gewinn erzielt habe.
Muss ich die Projektgelder dann in der Steuer 2020 angeben, obwohl daraus kein Gewinn erwirtschaftet wird?
Diesen Fall hatte ich noch nicht und zwar habe ich Projektgelder erhalten, die ich im darauffolgenden Jahr vollständig ausgegeben habe, sodass ich daraus keinen Gewinn erzielt habe.
Muss ich die Projektgelder dann in der Steuer 2020 angeben, obwohl daraus kein Gewinn erwirtschaftet wird?