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- 4. Jul 2021, 17:13
- Forum: Einkommensteuer (Privatpersonen)
- Thema: Reisekosten zum Arzt etc.
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Re: Reisekosten zum Arzt etc.
Hallo, sollte meiner Meinung nach in diesem Fall machbar sein, denen sowas glaubhaft zu machen. Die Behandlung werden wir auf gar keinen Fall abbrechen, aber wenn man halt Geld zurück verlangen kann, warum nicht. Nach meiner Rechnung werden es in diesem Jahr mehr als 3000€ die ich durch die Kilomete...
- 4. Jul 2021, 14:13
- Forum: Einkommensteuer (Privatpersonen)
- Thema: Reisekosten zum Arzt etc.
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Re: Reisekosten zum Arzt etc.
Hallo Stefan, vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Wir wohnen in der Nähe von Frankfurt und waren auch in einer Frankfurter Uniklinik in Behandlung. Allerdings ging aus unsere Sicht die OP schief und wir haben uns dann entschieden einen neuen Arzt zu suchen. Kurze Rand Information. Es wurde e...
- 3. Jul 2021, 12:07
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- Thema: Reisekosten zum Arzt etc.
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Reisekosten zum Arzt etc.
Hallo, Reisekosten zum Arzt sind ja ab einer bestimmten Grenze (Zumutbare Belastung überschritten) absetzbar. Gilt das auch z.B. wenn man jetzt in Kiel wohnt und mehrmals im Jahr (ca. 30 Mal) in München beim Arzt war? Zählt dann nur die Hinfahrt zum Arzt bzw. zur Klinik oder auch die Rückfahrt? Wie ...
- 15. Jun 2021, 15:31
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- Thema: Deutschkurse und Studienkosten absetzen
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Re: Deutschkurse und Studienkosten absetzen
Vielen Dank für die Information. Sie haben mir sehr geholfen.
- 15. Jun 2021, 07:45
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- Thema: Deutschkurse und Studienkosten absetzen
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- 14. Jun 2021, 15:13
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- Thema: Deutschkurse und Studienkosten absetzen
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Re: Deutschkurse und Studienkosten absetzen
Und die Studienkosten und der ganze Kram wird als Werbungskosten eingetragen auch richtig? Vielleicht, vielleicht auch nicht - das hängt davon ab, ob es die Erstausbildung von Person B ist. Ihre Deutschkurse von der Steuer absetzen? In der Regel ist das nicht möglich. Erstausbildung bzw. Erststudiu...
- 14. Jun 2021, 15:11
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- Thema: Anlage V Untervermietung
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- 14. Jun 2021, 10:05
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- Thema: Anlage V Untervermietung
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Re: Anlage V Untervermietung
Hallo, Zwei Zimmer davon werden von der Person A genutzt (beide Zimmer haben insgesamt ca. 38m²) und die Person B benutzt das restliche Zimmer mit 39m². Um so besser. Damit wären sogar (leicht) über 300 Euro OK. Stefan Muss ich dann in der Zeile 31 bei der Anlage V die 250€ (Kaltmiete) x Anzahl der...
- 14. Jun 2021, 09:49
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- Thema: Deutschkurse und Studienkosten absetzen
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Deutschkurse und Studienkosten absetzen
Hallo zusammen, Person A und Person B sind verheiratet (Zusammenveranlagung). Person A hat ein Vollzeiteinkommen und Person B hat kein Einkommen (auch keine 450€ Minijob). Kann die Person B Ihre Studienkosten bzw. Ihre Deutschkurse von der Steuer absetzen? Studienkosten sind aus dem Jahr 2020, die D...
- 14. Jun 2021, 07:40
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Re: Anlage V Untervermietung
Hallo, der Fehler ist, dass nicht nur 39 m² vermietet werden, sondern anteilig auch die Gemeinschaftsräume. Am besten rechnest du nur mit den allein genutzten Zimmern. Ist beispielsweise das Zimmer von Person A auch 39 m² groß, dann wäre eine Aufteilung 50:50 OK. Also macht die Person A durch die U...
- 13. Jun 2021, 20:57
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- Thema: Anlage V Untervermietung
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Re: Anlage V Untervermietung
Ich habe mich versucht ein wenig schlau zu machen und komme auf folgendes: Person A mietet eine Wohnung mit 102 m² an und zahlt dafür 600€ Kaltmiete und 200€ Nebenkosten. Er vermietet der Person B ein Zimmer mit 39m². Person B zahlt an Person A 250€ Kaltmiete und 50€ Nebenkosten. Rechnung: 39m² von ...
- 13. Jun 2021, 19:50
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- Thema: Anlage V Untervermietung
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Re: Anlage V Untervermietung
Das kommt darauf an, wie groß die Wohnung insgesamt ist. Die 700 € eigene Miete kann man natürlich nur anteilig nach qm als Kosten anrechnen! taxpert 600€ Kaltmiete und 200€ Nebenkosten - 102 m² Wohnung 250€ Kaltmiete und 50€ Nebenkosten - 39m² Zimmer wird untervermietet, sowie die Mitbenutzung von...
- 13. Jun 2021, 19:19
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Re: Anlage V Untervermietung
Muss man dann überhaupt die Untervermietung in diesem Fall angeben?
- 13. Jun 2021, 19:12
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- 13. Jun 2021, 17:43
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Anlage V Untervermietung
Hallo zusammen, ich habe folgende Frage: Nehmen wir mal an, dass die Person A ein 39 m² Zimmer an Person B (welches mit der Person A verwandt ist) für 250€ vermietet, aber selbst als Mieter 600€ Miete an den Mieter zahlen muss. Welche Summen muss man nun in Zeile 31 angeben, da man ja keinen Gewinn ...