Hi,
hatte dann doch noch Rückmeldung vom meinem Finanzamt bekommen. Die meinten §8b (2) KStG gilt auch für Zertifkate, müssen also in Zeile 92 eingetragen werden.
Nur falls auch mal jemand vor der Herausforderung steht.
Die Suche ergab 2 Treffer
- 30. Jun 2021, 13:57
- Forum: Unternehmer(n)
- Thema: Ausfüllhilfe §8b Absatz 5 KStG
- Antworten: 2
- Zugriffe: 2821
- 11. Jun 2021, 16:57
- Forum: Unternehmer(n)
- Thema: Ausfüllhilfe §8b Absatz 5 KStG
- Antworten: 2
- Zugriffe: 2821
Ausfüllhilfe §8b Absatz 5 KStG
Hallo erstmal. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden gilt meines Wissens nach für Gewinne aus Anlagegeschäften in einer Holding-GmbH §8b Absatz 5 KStG. In Anlage GK von KSt 1 für 2020 kann ich unter Zeile 11 den Jahresüberschuss eintragen, der aber auch den Gewinn aus den Anlagegeschäften enthält. ...