Hallo,
mal angenommen Peter verdiente im Jahr 2020 50.000 Euro aus nichtsselbstständiger Arbeit
und erziehlte einen Gewinn von 5.200 Euro aus seinem Nebengewerbe nach Kleinunternehmerregelung.
Kann das sein das eine Nachzahlung von knapp 2000 Euro fällig wird?
Steuerklasse 1
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- 28. Jan 2021, 16:20
- Forum: Einkommensteuer (Privatpersonen)
- Thema: Nachzahlung lt. Elster
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