Es geht natürlich um die Steuerklärung für 2010. 2009 war ja schon am 31.05.2010 fällig.
Aber ich hoffe, dass Deine Antwort da auch noch gilt?
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- 12. Mai 2011, 22:57
- Forum: Aktuelle und allgemeine Steuerthemen (Privatpersonen)
- Thema: Freistellungsauftrag zu hoch
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- 12. Mai 2011, 16:22
- Forum: Aktuelle und allgemeine Steuerthemen (Privatpersonen)
- Thema: Freistellungsauftrag zu hoch
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Re: Freistellungsauftrag zu hoch
Habe die gleiche Frage wie Trinity. An die Steuerfrau ("taxwoman"): > Eine Freistellungsauftrag kann nicht höher als (Eheleute)1.602€ und 801€(Ledige) > gestellt werden. Das stimmt für einen Auftrag (männlich). Aber kannst Du dir vorstellen, dass man mehrere Freistellungsaufträge bei mehre...