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- 26. Jan 2018, 20:22
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- Thema: Korrektur Einkommenssteuererklärung, rückwirkende Umsatzsteuereinstufung
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Re: Korrektur Einkommenssteuererklärung, rückwirkende Umsatzsteuereinstufung
Sorry, die Verwirrung geht weiter, wie ist das nun wenn die Umsatzsteuerjahreserklärungen nicht mit den Enkommenststeuererklärungen zusammen passen weil ich die nach vereinbarten Einahmen angegeben habe, sprich so wie es hätte sein sollen... Damit habe ich mir ja nun selbst viel mehr Druck gemacht a...
- 26. Jan 2018, 19:43
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Re: Korrektur Einkommenssteuererklärung, rückwirkende Umsatzsteuereinstufung
davon ausgehend, dass da wirklich so sein sollte, paßt es aber auch nicht mit der Einkommenststeuererklärung von 2013 zusammen da war ich noch im Glauben nicht umsatzseuerfplichtig zu sein. Die Umsatzsteuer dafür habe ich rückwirkend abgeführt aber nicht den Einkommensteuerbescheid 2013 geändert, wo...
- 26. Jan 2018, 17:20
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Re: Korrektur Einkommenssteuererklärung, rückwirkende Umsatzsteuereinstufung
...auch dann ist mir noch unklar wo genau in der EÜR ich die Nachzahlung der Auftraggeber der Umsatzsteuer der Vorjahre eintrage, dass es denn Gewinn beeinflusst klar, aber ich meine ohne dass die Umsatzsteuer noch mal verteuert werden würde, wird es dann bei nicht umsatzsteuerpflichtiges Einkommen ...
- 26. Jan 2018, 17:16
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Re: Korrektur Einkommenssteuererklärung, rückwirkende Umsatzsteuereinstufung
Das heißt dann Ihrer Meinung nach nichts bei vereinahmter Umsatzsteuer eintragen im betreffenden Jahr obwohl umsatzsteuerpflichtiges Einkommen eingetragen, sondern so wie tatsächlich Vereinahmt (bekommen) das Jahr drauf?
- 26. Jan 2018, 16:33
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Re: Korrektur Einkommenssteuererklärung, rückwirkende Umsatzsteuereinstufung
ich habe gelesen, dass man auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Entfernungspauschale anwenden kann. Das wäre dann wenigstens ein bisschen und wirkt etwas "glaubwürdiger " als wenn ich nichts eintrage, weil ich keine Belege mehr habe. Das ist aber auch nur nebensächlich, es geht hier h...
- 26. Jan 2018, 13:51
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Re: Korrektur Einkommenssteuererklärung, rückwirkende Umsatzsteuereinstufung
Ich habe kein Fahrzeug, sondern bin mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs, ich bin mobil tätig, ich habe zwar einen Auftraggeber wo ich häufig war der nur ca 1 km entfernt ist aber darüber hinaus war ich auch noch viel unterwegs zu anderen Einsatzorten, wo ich aber keine Fahrkarten aufgehoben h...
- 26. Jan 2018, 13:00
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Re: Korrektur Einkommenssteuererklärung, rückwirkende Umsatzsteuereinstufung
Tja, nächste Frage wie holt man sich Hilfe wenn man keinen Steuerberater zahlen kann? :-) ich vereinfache meine Frage; Ausfüllen der EÜR zwecks Einkommenssteuererklärung in dem betreffenden Jahr wäre ich umsatzsteuerpflichtig gewesen, das habe ich erst Ende des betreffenden Jahres mit gekriegt und e...
- 25. Jan 2018, 21:46
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Re: Korrektur Einkommenssteuererklärung, rückwirkende Umsatzsteuereinstufung
das Jahr um welches es erst mal geht ist 2014!!! Ja ich weiß, sehr spät.... meine Umsätze waren erstmalig 2013 über 17500, davor Kleinunternehmerregelung. Dies offenbarte sich mir und dem Fa erst Ende 2014 und ich wurde rückwirkend ab 2013 Umsatzsteuerpflichtig eingestuft, eigentlich wäre ich doch d...
- 24. Jan 2018, 22:43
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Korrektur Einkommenssteuererklärung, rückwirkende Umsatzsteuereinstufung
Ich habe vorgestern über Elster eine Einkommenssteuererklärung abgegeben, die ich nun berichtigen will, indem ich, so laß ich man solle es so machen, eine korrigierte raus schicke, davon ausgehend, dass die neue angeschaut und bearbeitet wird. Ich bin gewerbliche Einzelunternehmerin. In der Einkomme...