Hallo Zusammen,
gehen wir davon aus, dass jemand eine Immobilie z.B. Eigentumswohnung in 2016 anschafft und diese erst 2017 vermietet. In welchem Jahr können die Anschaffungskosten, also Darlehensgebühren, Notar, usw. abgeschrieben werden?
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Rizzo
Die Suche ergab 1 Treffer
- 17. Mai 2017, 19:00
- Forum: Andere Steuerarten (Privatpersonen)
- Thema: Abschreibung von Anschaffungskosten für fremdgenutze Immobilie
- Antworten: 2
- Zugriffe: 2066