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von Rizzo 0815
17. Mai 2017, 19:00
Forum: Andere Steuerarten (Privatpersonen)
Thema: Abschreibung von Anschaffungskosten für fremdgenutze Immobilie
Antworten: 2
Zugriffe: 2066

Abschreibung von Anschaffungskosten für fremdgenutze Immobilie

Hallo Zusammen,

gehen wir davon aus, dass jemand eine Immobilie z.B. Eigentumswohnung in 2016 anschafft und diese erst 2017 vermietet. In welchem Jahr können die Anschaffungskosten, also Darlehensgebühren, Notar, usw. abgeschrieben werden?

Vielen Dank im Voraus.

Grüße
Rizzo