du versteuerst die Rentenanteile die du bekommst. Du kannst nicht die Anteile an deine geschiedene Frau als WK oder Außergew. abziehen. Die muss deine Exfrau versteuern.
Hallöchen nocheinmal, :D du meinst bestimmt Sparer-Freibetrag ;) ab dem Veranladungszeitraum 2007 für Ledige 750 €, bei zusammenveranlagten Ehegatten 1.500€. Ab 2009 werden die von der Abgeltungssteuer erfassten Kapitalerträge um den einheitlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 EUR gekürzt. Anl...
Hallo Ulla, nach dem Mutterschutzgesetz dürfen Frauen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden.Während dieser Schutzfristen erhalten die Frauen Mutterschaftsgeld von der Krankenversicherung in Höhe von höchstens 13 EUR pro Ka...
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