Belege . Datenschutz

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Otto
Beiträge: 4
Registriert: 17. Mär 2015, 07:33

Belege . Datenschutz

Beitrag von Otto »

Guten Tag,

Ich habe eine Frage.

Ist es Steuerberatern gestattet bei Versicherungen oder Lieferanten seines Mandanten, Belege die der Mandant noch nicht eingereicht hat zu ordern !?

Das es der/den Versicherunge/en oder anderen Unternehmen nicht gestattet ist Belege raus zu geben erscheint mir logisch. Thema Datenschutz.

Also mein Steuerberater ruft bei meinen Versicherungen und Lieferanten an. Mich würde da die "Gesetztesgrundlage" interessieren... wenn es eine gibt.

Vielen Dank
Otto
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Belege . Datenschutz

Beitrag von schlauelia »

Fragen Sie doch Ihren Steuerberater danach!
Vermutlich geben Sie ihm nicht die erforderlichen Unterlagen und er kürzt das ab und fragt selber nach. Die Versicherungen schicken dann doch Ihnen die Unterlagen und die Lieferanten vermutlich auch - wo ist das Problem?
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Belege . Datenschutz

Beitrag von StephanM »

Hi,
das kommt darauf an, was du ihm für eine Vollmacht gegeben hast.

MfG
Otto
Beiträge: 4
Registriert: 17. Mär 2015, 07:33

Re: Belege . Datenschutz

Beitrag von Otto »

Ob ich ihm die Unterlagen gegeben habe oder nicht, ist ja erstmal sekundär. Denn ich als Mandant bin doch der Ansprechpartner und wenn ich was vergesse oder nicht einfreiche was ich einreichen muss, dann ist es ja mein Pech. Dann kann man eine Aktennotiz machen.

Mandant Schlafmütze hätte einreichen müsen blablabla hat er nach immer wieder drauf hinweisen nicht gemacht. Nun ist er selbst schuld wenn daraus Nachteile entstehen.

Wenn ich ihm die Vollmacht gegeben habe, dann ist ja klar das er das macht. Wenn aber nicht... !
Gibt es hier eine "Gesetzes Grundlage" oder wird das von allen Steuerberatern einfach stillschweigend gemacht. Grundsätzlich kann man ja anrufen wo man will. Die z.B. Versicherungen dürften ja auch nicht antworten.

Es geht ja auch nicht nur um Versicherungen sondern auch Lieferanten die "Fehler" in ihren Rechnungen haben o.ä.

Wie ist es mit Datenschutz. Wie "autentifiziert" (um den Begriff aus der IT zu nehmen) sich der Steuerberater gegenüber meiner Versicherung oder dem Lieferanten oder dem Kunden.

Theoretisch könnte doch "Jeder" also auch ich bei Ihrer Versicherung anrufen und Daten einfordern. Mit dem Hinweis ich bin ihr Steuerberater.

Gibt es da keine Grundlage ?

Vielen Dank für die Antworten, da mich das Thema Datenschutz sehr interessiert.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Belege . Datenschutz

Beitrag von StephanM »

Hi,
Grundlage ist erst mal die von dir unterschrieben Vollmacht.
Hinsichtlich dessen, was er nach außen über dich und deine steuerlichen Vorgänge erzählen kann, unterliegt auch der Steuerberater einer Verschwiegenheitspflicht.

Wenn du mit seinem Handeln nicht einverstanden bist, so steht es dir frei, die gegebene Vollmacht zu widerrufen und dich an einen anderen Steuerberater zu wenden.

MfG
Otto
Beiträge: 4
Registriert: 17. Mär 2015, 07:33

Re: Belege . Datenschutz

Beitrag von Otto »

Diese Vollmacht existiert nicht.
Trozdem ruft der Steuerberater (bzw. seine Angestellten) über all an und holt sich info. Sprich Versicherung, Lieferanten und Kunden.

Natürlich kann ich jederzeit wechseln.
Mir geht es aber um die Gesetzliche Grundlage.
Gibt es eine Gesetzliche Grundlage, das der Steuerberater dies darf oder eben nicht.
Vorrausgesetzt das es KEINE Vollmacht gibt.

Es geht mir nicht um den Wechsel zu einem anderen Steuerberater. sondern einfach nur um die gesetzliche Grundlage.
Darf einer aus dem Steuerbüro irgendwo anrufen und Dokumente über meine Person "einfordern" ?

Vielen Dank

Otto
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Belege . Datenschutz

Beitrag von StephanM »

Hi,
der Datenschutz ist erher so angelgt, das die einzelnen Stellen, bei denen dein Steuerberater sich gemeldet hat, keine Auskünfte über dich geben dürfen. Sollte er sich als "in deinem Auftrag" ausgegeben haben müsste man prüfen, in wie weit die auskunftgebenden Stellen hierfür einen Nachweis verlangt haben.

Wo dieses gesetzlich verankert ist kann ich dir nicht sagen, vermutlich wird der meiste teil mit dem Datenschutzgesetz abgedeckt. Sollte der Berater sich entsprechend ausgegeben haben, ohne das ein schriftlicher oder mündlicher Auftrag vorliegt, so vermute ich, das dieses im Steuerberatungsrecht, BGB oder anderen Gesetzen zu finden ist.

MfG
Otto
Beiträge: 4
Registriert: 17. Mär 2015, 07:33

Re: Belege . Datenschutz

Beitrag von Otto »

Vielen Dank für die Antwort.

Im Grunde ist es eine Frage des Datenschutz.

1. Der, der gefragt wird, sprich z.B. die Versicherung, darf nicht Antworten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des "Betroffenen". Eigentlich ja logisch und auch nachvollziehbar. Denn ... es könnte ja jeder daher kommen und sich als Steuerberater von Herrn XYZ ausgeben und "Belege" anfordern. Ich bin selbst schonmal von einem Steuerberater eines Kunden gefragt worden (Wir sind keine Versicherung) und ich habe die Auskunft verweigert. Darauf hin habe ich den Kunden angerufen und der hat dann bei seinem Steuerberater ein Fass aufgemacht. Es fehlte eine Rechnung. Die der Steuerberater dann direkt von uns haben wollte. Klar unser Kunde hats vergessen, aber... :-)

2. Klar der Steuerberater, darf theoretisch anrufen.. Fragen kostet ja nix. Aber die Feine Methode ist es nicht. Grundsätzlich sollte dies nicht der Fall sein.
Durch ein wenig Nachfrage, stellt sich mir aber dar, das es gängie Praxis ist.

Logischerweise vorrausgesetzt das es keine Vollmacht gibt. Gibt es eine .... ist ja alles OK


Vielen Dank
Otto
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