Versteuerung von Einkommen einer Freundesgruppe

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Lelabebbl
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Registriert: 5. Apr 2024, 22:35

Versteuerung von Einkommen einer Freundesgruppe

Beitrag von Lelabebbl »

Hallo zusammen,

ich habe vergangenes Jahr zusammen mit meinen Freunden an Karneval/Fasching (nennt es wie ihr wollt ;) ) eine Besenwirtschaft betrieben. Dabei ist ziemlich viel Geld (ca. 20.000 EUR) Gewinn hängen geblieben. Ein Freund hat dann das ganze erwirtschaftete Bargeld zur Bank gebracht. Dabei hat er es auf ein Konto, das wir extra für diese Gruppe angelegt hatten, eingezahlt. Wir machen solche Aktionen öfter aber in der Regel ist das immer ein Nullsummenspiel (also es bleibt kein Gewinn hängen) und über das Konto läuft alles der Übersichtlichkeit halber.
(Leider erst) im Anschluss an den ganzen Sachverhalt haben wir uns gefragt, wie wir das Einkommen steuerlich behandeln. Über Bekannte haben wir mitbekommen, dass die Möglichkeit besteht die Einnahmen pro Kopf zu verteilen. Der Vorteil davon wäre natürlich, dass nicht die zu versteuernde Summe eines Einzelnen in die Höhe schießt sondern sich alles schön gleichmäßig verteilt. Deshalb hier schonmal meine erste Frage: Ist diese Vorgehensweise grundsätzlich möglich?

Weiter hieß es dann, dass man dieses Einkommen dann einmal für alle beim Finanzamt "anmelden" kann. So wäre dann beim Finanzamt hinterlegt, dass Person 1 und Person 2 jeweils noch 1.000 EUR aus den Gewinnen der Gruppe angerechnet werden können. Wenn dann Person 1 seine Einkommensteuererklärung am 15.07.2024 muss er dieses Einkommen nicht mehr extra angeben und berechnen (da bereits hinterlegt) und für Person 2 gilt dasselbe wenn er seine Einkommensteuererklärung am 29.03.2025 abgibt. Hier dann Frage 2: Ist auch diese Vorgehensweise grundsätzlich denkbar?

Und Frage 3 wäre dann, mit welchen Formularen/Anträgen ich das ganze Prozedere durchführen kann?

Vielen Dank schonmal an alle, die sich damit beschäftigen und mir weiterhelfen wollen!
Severina
Beiträge: 1289
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Versteuerung von Einkommen einer Freundesgruppe

Beitrag von Severina »

Für die Besenwirtschaft wurde ein Gewerbe angemeldet? Wenn ja, wer wurde denn da als Betreiber genannt?

Rechtlich habt Ihr m.E. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Für diese muss ein
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer Personengesellschaft elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden - an sich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit. Das geht über Elster.de, da muss man sich registrieren, das dauert ein paar Tage. Im Fragebogen werden alle Gesellschafter mit ihrem jeweiligen Anteil benannt. Daraufhin bekommt die GbR eine Steuernummer.

Dann ermittelt die GbR ihren Gewinn mittels einer Einnahme-Überschuss-Rechnung - wenn das im Jahr 2023 stattgefunden hat, für den gesamten Zeitraum von Karneval bis zum Jahresende. Diesen Gewinn erklärt ihr dann in einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung. Das Finanzamt erteilt einen Feststellungsbescheid, in diesem wird der Gewinn auf die Gesellschafter verteilt. Die Gesellschafter tragen den jeweiligen Gewinnanteil dann in ihrer Steuererklärung in der Anlage G unter "Einkünfte aus Mitunternehmerschaften" ein. Tun Sie das nicht, werden die Gewinne über den Feststellungsbescheid ihren Steuererklärungen seitens des Finanzamts beigestellt, auch dann, wenn es bereits einen Einkommensteuerbescheid gibt, der wird dann halt geändert.

Außerdem wird die GbR eine Umsatzateuererklärung abgeben müssen. In 2023 konntet Ihr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (§ 19 UStG) - bei 20 000 Gewinn müsst ihr aber deutlich mehr als 22 000 € Umsatz gemacht haben, d.h., seit dem 01.01.2024 unterliegt ihr, wenn ihr da auch aktiv wart, hinsichtlich der Umsatzsteuer der Regelbesteuerung.

Ob die Regelungen für Besenwirtschaften, wie sie von Winzern längstens 4 Monate lang betrieben werden dürfen, auf Euch zutreffen? Was ist mit Hygieneschulung, Gesundheitszeugnussen etc - immerhin bringt ihr Lebensmittel unter die Leute?
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