Verzugszinsen und Mahngebühren
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Verzugszinsen und Mahngebühren
Hallo, meine GbR hat Verzugszinsen und Mahngebühren eingenommen und mir erschließt sich absolut nicht, wo ich das in der Steuererklärung eintragen muss. Vielen Dank!
Re: Verzugszinsen und Mahngebühren
In der Steuererklärung gar nicht, da wird nur der Gewinn eingetragen. Falls die Anlage EÜR gemeint ist: Zeile 15.