Liebe Community,
ich möchte eine Vermögensübertragung an meine Kinder vornehmen, ohne dass dies steuerlich als Schenkung gewertet wird. Vor 11 Jahren habe ich meinen Kindern eine Eigentumswohnung in Deutschland übertragen, mir aber ein lebenslanges Nießbrauchsrecht daran vorbehalten. Seitdem hat sich der Wert der Wohnung erhöht.
Nun möchte ich den Differenzbetrag zwischen dem damaligen Wert der Wohnung und dem aktuellen Wert an meine Kinder überweisen, um ihnen den vollen Wert des Vermögens zukommen zu lassen, das ich ihnen übertragen habe.
Wie kann ich das steuerlich korrekt umsetzen?
Laut meinen Recherchen wird eine solche Überweisung zum "Ausgleich der Wertsteigerung" steuerrechtlich nicht als Schenkung gewertet, sondern als Teil des privilegierten Vermögenserwerbs meiner Kinder angesehen.
Meine Frage an euch ist: Wie genau muss ich in diesem Fall vorgehen, um sicherzustellen, dass die Überweisung nicht als Schenkung gilt? Welche Werte muss ich zugrunde legen und gibt es bestimmte Formvorschriften zu beachten?
Ich freue mich über eure fachliche Einschätzung zu diesem Thema.
Steuerlich korrekte Vermögensübertragung an Kinder ohne Schenkungscharakter
Re: Steuerlich korrekte Vermögensübertragung an Kinder ohne Schenkungscharakter
Privilegierter Vermögenserwerb?
Woher haben Sie diesen Begriff?
Privilegiert sind Kinder hinsichtlich der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge. Daran, dass eine Vermögensübertragung eine Schenkung ist, ändert das aber nichts.
Woher haben Sie diesen Begriff?
Privilegiert sind Kinder hinsichtlich der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge. Daran, dass eine Vermögensübertragung eine Schenkung ist, ändert das aber nichts.
Re: Steuerlich korrekte Vermögensübertragung an Kinder ohne Schenkungscharakter
Vielen Dank für die Klarstellung. Es scheint dann wohl eine Fehlinformation mit dem "Ausgleich der Wertsteigerung" gewesen zu sein. Nochmals vielen Dank für Ihre Einschätzung zu diesem Thema.
Re: Steuerlich korrekte Vermögensübertragung an Kinder ohne Schenkungscharakter
Hallo,
Die Kinder haben doch bereits den aktuellen Wert, denn ihnen gehört das Haus (incl. aller Wertsteigerungen).
Und das die Freibeträge nach 11 Jahren wieder voll zur Verfügung stehen ist dir bekannt? (sofern keine weiteren Schenkungen erfolgt sind natürlich)
Stefan
Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar.Nun möchte ich den Differenzbetrag zwischen dem damaligen Wert der Wohnung und dem aktuellen Wert an meine Kinder überweisen, um ihnen den vollen Wert des Vermögens zukommen zu lassen, das ich ihnen übertragen habe.
Die Kinder haben doch bereits den aktuellen Wert, denn ihnen gehört das Haus (incl. aller Wertsteigerungen).
Und das die Freibeträge nach 11 Jahren wieder voll zur Verfügung stehen ist dir bekannt? (sofern keine weiteren Schenkungen erfolgt sind natürlich)
Es gibt durchaus noch mehr. Insbesondere ist ein von einem Kind selbstbewohntes Haus unter bestimmten Umständen komplett steuerfrei. Nur mal so als Anmerkung.Privilegiert sind Kinder hinsichtlich der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge.
Stefan
Re: Steuerlich korrekte Vermögensübertragung an Kinder ohne Schenkungscharakter
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Das stimmt natürlich, mir ging es hier aber vor allem um den vom TE postulierten "privilegierten Vermögenserwerb", der keine Schenkung sein soll.Es gibt durchaus noch mehr. Insbesondere ist ein von einem Kind selbstbewohntes Haus unter bestimmten Umständen komplett steuerfrei. Nur mal so als Anmerkung.
Stefan