Differenz Erstattung/Nachzahlung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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TimPeters
Beiträge: 3
Registriert: 29. Mär 2024, 16:32

Differenz Erstattung/Nachzahlung

Beitrag von TimPeters »

Ein herzliches Hallo an alle.

Ich bräuchte einen guten Rat bezüglich des folgenden Sachverhaltes:

Ich habe im vergangenen Jahr eine neue Arbeitsstelle angetreten und habe die Steuerklasse 4.
Nachdem ich den ersten Monat das Gehalt zu 100% von meinem Arbeitgeber bezogen habe, wurde ich aufgrund "formaler Gründe" dazu gedrängt, mir fortan mein Gehalt zu ca. 75% vom initialen Arbeitgeber und zu ca. 25% von einem eng verwobenen Partnerunternehmen auszahlen zu lassen. Dadurch falle ich beim ursprünglichen Arbeitgeber weiterhin in die Steuerklasse 4, beim neu dazugekommenen "Zweitarbeitgeber" allerdings in die Steuerklasse 6.

Da ich gerade an der Steuererklärung sitze, brennt es mir sehr unter den Nägeln in Erfahrung zu bringen, ob ich durch dieses "Konstrukt" mit einer nicht unerheblichen Differenz gegenüber einer ursprünglich anvisierten 100% Gehaltsauszahlung in der St.kl 4 über das gesamte Jahr gegenüber Gehaltsaufteilung 75% ErstAG (Kl 4) + 25% Partnerunternehmen (Kl. 6) zu rechnen habe.

Über einen hilfreichen Rat wäre ich sehr dankbar und wünsche frohe Ostern.
muemmel
Beiträge: 4852
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Differenz Erstattung/Nachzahlung

Beitrag von muemmel »

Nein, haben Sie nicht - die Steuer ist letztendlich, nach der Steuererklärung, immer gleich. Im Übrigen zahlt man in dieser Kombination oft zu wenig Steuer und muss dann nachzahlen. Deswegen ist man, wenn man Lohn in Klasse 6 erhalten hat, zur Steuererklärung verpflichtet.
TimPeters
Beiträge: 3
Registriert: 29. Mär 2024, 16:32

Re: Differenz Erstattung/Nachzahlung

Beitrag von TimPeters »

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Mir wurde vom Nebenarbeitgeber in Steuerklasse VI konkret bei einem Bruttogehalt von monatlich ziemlich genau 3000 Euro nur 1480 Euro ausgezahlt. Das erscheint mir doch recht wenig.. Laut dem Steuerprogramm muss ich tatsächlich zusätzlich noch nachzahlen was in den vorigen Jahren bei ausschließlicher St kl IV nie der Fall war
Severina
Beiträge: 1288
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Differenz Erstattung/Nachzahlung

Beitrag von Severina »

Im wesentlichen liegt der Unterschied zwischen den Steuerklassen IV und VI darin, dass bei der Berechnung mit StKl VI kein Grundfreibetrag abgezogen wird. Nicht berücksichtigt wird in einer Konstellation wie bei Dir die Progression, also der höhere Steuersatz durch das höhere Gesamtwinkommen, dadurch kommt es zur Nachzahlung. Hättest Du alles in Steuerklasse IV bekommen, dann wäre die Lohnsteuer von Anfang an höher gewesen als die Summe der Lohnsteuerabzüge in IV und VI - das kannst Du mit einem Brutto-Netto-Rechner ja mal testen.

Letztendlich ist - wie Muemnel bereits erklärte - die Steuer bei gleichem zu versteuernden Einkommen gleich hoch. Hier wird Dir zuwenig Lohnsteuer abgezogen, also musst Du nachzahlen.
TimPeters
Beiträge: 3
Registriert: 29. Mär 2024, 16:32

Re: Differenz Erstattung/Nachzahlung

Beitrag von TimPeters »

ok, das ist für mich recht aufschlussreich. Offen bleibt nur noch die Frage, ob der Kinderfreibetrag (1.0) den ich habe und der ja bei Steuerklasse VI keine Rolle spielt, sich durch die Steuerklasse VI Stückelung als nachteilig auswirkt.. ich denke, dass ich wohl mal einen Steuerberater einschalten muss da ich bisher noch nie nachzahlen musste..
muemmel
Beiträge: 4852
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Differenz Erstattung/Nachzahlung

Beitrag von muemmel »

Ein Steuerberater wird die Nachzahlung auch nicht aus der Welt schaffen können - die Gründe hat Ihnen Severina doch bestens erklärt... Was den Kinderfreibetrag anbelangt, so wirkt der sich auch in Klasse 4 nur auf Soli und Kirchensteuer aus - der ist insofern nicht das Problem.
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