Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Epiktet
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Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Epiktet »

Hallo zusammen,

erst einmal danke für die unkomplizierte Aufnahme ins Forum. Ich habe hier bereits zahlreiche Artikel gelesen, wobei meine Fragen nicht wirklich beantwortet werden konnten.
Um was geht es:
Ich arbeite zurzeit an meiner ersten Steuererklärung nach dem Studium und hoffe, dass mir jemand paar Tipps / Hinweise geben kann.

Studium:
Bachelor: 08/2008 – 03/2011
Master: 10/2011 – 09/2014

Ich habe während des Studiums meine Krankenkassenbeiträge selbst gezahlt. Die Miete wurde durch meine Eltern beglichen. Für den Master habe ich Bafög (4 Semester lang) erhalten und für das 5. Semester einen Studienkredit von der KfW bekommen. Das 6. Semester habe ich mich mit Nebenjobs über Wasser gehalten. Die Miete wurde hier auch von meinen Eltern bezahlt.

Nun gibt es ja Möglichkeiten, die Kosten fürs Studium bei der Steuererklärung geltend zu machen. Soweit ich weiß, kann man für den Bachelor bis zu 6000,- € im ersten Arbeitsjahr geltend machen. Ist das in meinem Fall auch möglich? Ist zwar das erste Arbeitsjahr, aber da liegt noch der Master dazwischen.

Das Masterstudium kann man (soweit ich weiß) komplett absetzen. Da die Miete von meinen Eltern bezahlt wurde, fällt das schonmal weg. Ich habe mal zusammengetragen, was meiner Meinung nach absetzbar wäre:
  • Krankenkassenbeiträge während des Studiums
  • Semestergebühren
  • Beiträge für politische Partei
  • Beiträge für Alumniverein
  • Kosten für Fachliteratur
  • Kauf von PC / Drucker
Sind die oben aufgeführten Punkte soweit OK? Wie mache ich die Steuererklärung am besten? Muss ich Steuererklärungen ab 2008 einreichen (habe während des Studiums keine eingereicht)?

Folgendes noch:
  • Kann ich irgendwas mit dem Bildungskredit absetzen? Als Lebenshaltungskosten bspw.?
  • Kann ich Bafög irgendwie absetzen? Als Lebenshaltungskosten bspw.?

Danke im Voraus für Eure Hilfe.
muemmel
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Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

Soweit ich weiß, kann man für den Bachelor bis zu 6000,- € im ersten Arbeitsjahr geltend machen. Da haben Sie etwas grundlegend falsch verstanden. Man kann ein Erststudium mit 6000 Euro im Jahr absetzen, das stimmt, aber nur, wenn man während des Studiums entsprechend viel Einkommen hat. Anders gesagt: Man kann diese Kosten nicht mit in die Zukunft nehmen.
Das Masterstudium kann man (soweit ich weiß) komplett absetzen. Das ist grundsätzlich richtig, aber da gibt es ein paar kleine Haken: Zunächst mal wird jedes steuerpflichtige Einkommen im Studium dagegengerechnet. Dazu müßten Sie sich also zunächst mal äußern. Und die zweite Frage ist: Haben Sie jetzt Arbeit? Und wenn ja, seit wann? Denn wenn Sie Verluste aus den Jahren 2011-2014 in 2015 absetzen wollen, dann können Sie das erst 2016 tun - vorher kann man ja keine Steuererklärung für 2015 machen. Und wenn Sie direkt nach dem Studium Arbeit hatten, also ab 10/2014 - dann haben Sie vemutlich nicht so viel verdient, daß sich da irgendwas absetzen ließ (was übrigens nicht heißt, daß eine Erklärung für 2014 nicht lohnt - aber das hat dann andere Gründe). Insofern brauchen wir hier also erstmal mehr Details...

Kann ich irgendwas mit dem Bildungskredit absetzen? Nö, bloß die Zinsen.
Kann ich Bafög irgendwie absetzen? Als Lebenshaltungskosten bspw.? Eine neckische Idee, die Kosten der Lebensführung abzusetzen - dann könnte jeder so ziemlich alles absetzen. Kurzum - das geht nicht.
Epiktet
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Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Epiktet »

Danke für die detaillierte Antwort!

Während des Masterstudiums habe ich nicht gearbeitet, also kein Einkommen erzielt, was irgendwo steuerlich berücksichtigt wurde. Ich habe im Masterstudium von Bafög / Bildungskredit gelegt und die Miete wurde von meinen Eltern übernommen.

Nach dem Studium habe ich direkt im Oktober 2014 angefangen zu arbeiten. An Einkommenssteuer für 2014 habe ich ca. 2000 Euro gezahlt.

Neben den typischen Positionen, wie Pendlerpauschle, Werbungskosten etc. weiß ich nicht genau, was ich für die Zeit des Masterstudiums bei der Steuererklärung geltend machen kann.
muemmel
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Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

Na, da haben wir doch schon das Problem: Sie haben folglich ca. 3.500 Euro im Monat verdient und insgesamt also 10.500 Euro in 2014. Die gezahlte Steuer kriegen Sie wieder, ohne einen Cent abzusetzen - einfach wegen der Freibeträge. Das Problem: All Ihr Studienkosten sind damit "verbrannt" - die werden nämlich dagegengerechnet. Irgendein Aufwand lohnt sich also bloß, wenn Sie auf insgesamt mehr als 10.500 Euro Kosten für das Masterstudium kommen. Die Krankenkassenkosten für 2011 bis 2013 können Sie da übrigens rausrechnen - das sind Vorsorgeaufwendungen, d. h., die können nur im Jahr ihres Entstehens abgesetzt werden. Dasselbe gilt für Parteibeiträge - das sind ja keine Studienkosten, sondern Sonderausgaben. Wenn Sie noch in der Partei sind (oder einer anderen :-)), lohnt sich für die Zukunft aber stets schon deshalb die Erklärung, weil Sie die Beiträge 1:2 erstattet kriegen (Beispiel: Sie zahlen im Jahr 300 Euro Parteibeitrag und kriegen folglich 150 Euro vom Finanzamt erstattet).
Epiktet
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Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Epiktet »

Ok, das ist auf der einen Seite erfreulich, da die Steuererklärung um einges vereinfacht wird, auf der anderen Seite natürlich ärgerlich, da ich bisher davon ausgegangen bin, dass ich die Kosten für das zweite Studium auch in den nachfolgenden Jahren bei der Steuererklärung berücksichtigen kann.

Ich habe letztens noch einen Artikel gelesen, wo das Thema genauer beschrieben wird (http://www.studis-online.de/StudInfo/St ... seite=2#p4)

Insbesondere der Punkt Verlustvortrag war etwas, was ich bisher noch nicht kannte und den Eindruck hatte, dass ich dadurch die Kosten aus der Vergangenheit (max. die letzten vier Jahre) berücksichtigen kann und diese dann bspw. bei der Steuererklärung für das Jahr 2015 geltend machen könnte.
StephanM
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Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von StephanM »

Hi,

falls du für alle Jahre noch nicht abgegeben hast, empfehle ich dir ab 2011 eine Steuererklärung einzureichen.

Das Masterstudium als Zweitstudium wird als Werbungskosten ein Verlust sein und als Verlustvortrag ab 2011 in die Folgejahre mitgenommen. Für vorherige Jahre ist bei dir vermutlich bereits die Festsetzungsverjährung eingetreten. Hast du vor dem Bachelor-Studium eine berufliche Ausbildung abgeschlossen, kann eventuell auch das Bachelor-Studium bereits als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Zu den Werbungskosten rechnen alle Ausgaben, die in den Zeitraum des Masterstudiums fallen:
- Semestergebühren
- Kosten Fachliteratur
- Kauf PC/Drucker (Abschreibung 3 Jahre)
- Koste Doppelte Haushaltsführung (Dieses kann auch die Wohnung sein, die von den Eltern bezahlt wurde, sofern der Mietvertrag auf deinen Namen läuft. Die Zahlung der Eltern ist dann eine Schenkung an dich, die im vereinfachten Zahlungsweg an deinen Vermieter geht. Wichtig ist, auf wen der Mietvertrag läuft.)
- sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Studium

Da es hier um den Verlustvortrag der Jahre 2011 bis 2013 geht kann es gut sein, das dein Verlustvortrag nicht in 2014 vollständig aufgebraucht wird und er sich auch noch auf 2015 auswirkt.

Ratsam wäre hier einen steuerlichen Berater aufzusuchen, um genau abzuklären, was als Werbungskosten in den Verlustvortrag gehen kann, und was als Sonderausgabenabzug leider nicht in den Verlustvortrag kommt. Aber auch bei den Sonderausgaben kann es sein, das es einen Vortrag in die Folgejahre gibt (Spenden, etc.)

MfG

MfG
Epiktet
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Registriert: 29. Mär 2015, 16:48

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Epiktet »

Ok, danke. Ich glaube ich werde mir professionelle Unterstützung für den Fall holen. Das Ganze übersteigt meine Kenntnisse was Steuern angeht um einiges und ich habe nicht die Muse mich da rein zu arbeiten. Du bist nicht zufällig Steuerberater Stephan? ;)

PS: Der Mietvertrag lief übrigens auf mich.
muemmel
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Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

Insbesondere der Punkt Verlustvortrag war etwas, was ich bisher noch nicht kannte und den Eindruck hatte, dass ich dadurch die Kosten aus der Vergangenheit (max. die letzten vier Jahre) berücksichtigen kann und diese dann bspw. bei der Steuererklärung für das Jahr 2015 geltend machen könnte. Das ist ja auch so. Nur muß der Verlust 10.500 Euro übersteigen, sonst wird er durch die Einkünfte von 2014 vollständig aufgefressen. Und um die Höhe zu ermitteln, brauchen Sie doch wohl keinen Steuerberater - ansonsten wird der Ihnen womöglich nur genau das sagen, was ich Ihnen hier auch sage, bloß daß er dafür Geld will. Sind es also mehr als 10.500 Euro?
kreissel
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Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von kreissel »

Also ich war neulich bei einem Vortrag auf einer FH in Österreich und dort wurde etwas davon erzählt, dass es bei einer Summe von bis zu 10.000 Euro möglich sei. Ob das jetzt auch für DE gilt, kann ich leider nicht sagen.
StephanM
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Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von StephanM »

Die Frage ist nicht, ob es möglich ist, sondern ob es sich lohnt.

Wenn die Werbungskosten und Sonderausgaben 2014 das zu versteuernde Einkommen unter den Grundfreibetrag bringen, dann fällt für 2014 keine Steuer an und bereits gezahlte Lohnsteuer wird erstattet. Darüber hinaus ist nun die Frage, ob die Werbungskosten der Jahre 2011-2013 so viel sind, dass es über 2014 hinaus einen Verlustvortrag nach 2015 gibt und damit die Steuer in 2015 gemindert wird.
Epiktet
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Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Epiktet »

Danke schonmal für die ganzen Tipps. Ich habe mal grob überschlagen, wie hoch meine Kosten im Masterstudium waren:
Für 2011-2013 sind mir folgende Kosten während des Masterstudiums entstanden:

11340,- € Miete (27 x 420,-€ von 10/2011- 12/2013)
4104,- € Krankenkasse (27 x 152,-€ von 10/2011- 12/2013)
1380,-€ Studiengebühren (6 x ca. 230,-€)
200,- € Drucker
Ca. 450,- € Computer
Ca. 200,- € Rest

Summe: 17674,- €

Falls die Miete nicht mitberücksichtigt werden kann, ist es die Mühe vermutlich nicht Wert. Der andere große Posten ist die Krankenversicherung. Ich musste den Mindestbeitrag zahlen (nicht den Studentenpreis), da ich da bereits älter als 30 Jahre war. Ist das so wie muemmel sagt, dass dies unter Vorsorgeaufwendungen fällt und hier nicht mehr berücksichtigt werden kann?
StephanM
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Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von StephanM »

Ja, die Krankenkassenbeiträge sind Sonderausgaben und keine Werbungskosten.
Die Miete findet auch nur dann berücksichtigung, wenn du die als Doppelte Haushaltsführung geltend machen kannst.
muemmel
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Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

Bei der Miete muß ich widersprechen - bis 2013 konnte man die Miete geltend machen, auch wenn der Hauptwohnsitz nur ein Zimmer bei den Eltern war. Erst seit 2014 gelten die normalen Regeln der DHHF. Es blieben also abzüglich der Krankenversicherung ca. 13.500 Euro. 1.000 Euro sind noch zu streichen wegen der Werbungskostenpauschale für 2014. Es könnten also ca. 2.000 Euro nach 2015 vorgetragen werden - behalten Sie Ihren Job das ganze Jahr, macht das dann eine Erstattung von ca. 550 Euro in 2016.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von StephanM »

Die Berechnung passt noch nicht ganz, denn hier wurden nur die WK 2011-2013 aufgeführt. In 2014 waren weitere Kosten bis September, die noch hinzukommen.

Was ist mit dem Bachelor-Studium in 2011, war das die erste Berufliche Ausbildung und damit Sonderausgaben oder gab es worher noch eine andere anerkannte Berufsausbildung? Dann ist das Bachelor-Studium (Anteil 2011) auch noch mit drin.

Was ist mit dem KfW-Kredit? Sind dort Zinsen angefallen, die als Finanzierungskosten geltend gemacht werden können?

Was ist mit Umzugskosten in dem Zeitraum des Studiums oder zum Ende? Fahrtkosten, etc.?
mary
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Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von mary »

ich kenne mich da nicht aus
Zuletzt geändert von mary am 11. Apr 2015, 19:00, insgesamt 1-mal geändert.
Epiktet
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Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Epiktet »

Danke für die tollen Hinweise!

Die Wohnung war leider keine Zweitwohnung. Der Wohnsitz entsprach der Meldeadresse. Es war kein Zweitwohnsitz irgendwo angegeben. Die Zinsen für den KfW-Kredit betrag ca. 1,5%. Insgesamt beträgt die Kredithöhe ca. 4000,- €.

Was das Bachelorstudium angeht, so ist das tatsächlich die zweite "Ausbildung". Ich habe eine Ausbildung zum Industriekaufmann gemacht und einige Jahre in dem Beruf gearbeitet. Muss mal schauen was ich da so an Kosten zusammen bekomme. War leider auch keine doppelte Haushaltsführung.

Wenn ich das (jetzt nur für den Master) überschlage, so komme ich auf ca. 2230,- €, die ich als Verlustvortrag aus den Jahren 2011-2013 mitnehmen kann... Habe mir da mehr von versprochen.

@mary: Ich weiß zwar nicht was Deine Frage mit dem Thema hier zu tun hat, aber das was Du beschreibst, hört sich für mich irgendwie nach illegaler Beschäftigung an. Würde mich auch nicht wundern, wenn Du von dieser ominösen schweizer Firma überhaupt kein Geld bekommst. Dann hat sich das mit der Steuer auch erledigt^^
muemmel
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Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

Habe mir da mehr von versprochen. Ja, so geht es hier vielen... Was das Bachelorstudium anbelangt - rechnen Sie es mal durch. Einen Verlust kann man 7 Jahre rückwirkend feststellen lassen - es wäre also noch nicht zu spät.
Epiktet
Beiträge: 16
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Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Epiktet »

Soo, habe mich letzten Samstag mit meinem Bruder zusammengesetzt. Der hat zumindest etwas Ahnung in Sachen Steuern ;)

Ich habe nun alles überschlagen und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

2008-2011 ca. 3650,- € Werbungskosten, die ich nachweisen kann (Studiengebühren für Bachelor-Studium)
2011-2014 (Studium) ca. 2230,- € Werbungskosten, die ich nachweisen kann (Studiengebühren, PC, Fachliteratur etc.)
2014 (Pendlerpauschale) 702,- € für eine Strecke --> 26km x 0,3 *90 Tage

= 6582,- € für den gesamten Zeitraum

zu versteuerndes Einkommen für 2014:

ca. 11800,- €

Folgende Fragen habe ich noch:
1. Macht es überhaupt Sinn Steuererklärungen ab 2008 zu erstellen? Das zu versteuernde Einkommen ist größer als die Werbungskosten und ich bewege mich in einem Bereich, wo ich eh die gesammte Steuer zurück bekomme.
2. muemmel sagte, dass ich die Steuer eh zurüch bekomme. Wenn ich mir den Steuerfreibetrag anschaue, dann liegt der bei 8470,- €. Wieso bekomme ich die STeuer komplett zurück, obwohl ich drüber bin?
3. Ist die Steuererklärung in meinem Fall komplitziert oder bekommt das ein Laie mit etwas Einarbeitung auch so hin (bspw. mit WISO 2015).

Da die Werbungskosten m
muemmel
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Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

1. Nein, das macht keinen Sinn.
2. Na, ganz einfach - weil da noch mehr abgesetzt wird, namentlich die Vorsorgeaufwendungen (die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und ein großer Teil der Rentenversicherungsbeiträge). Außerdem gehen 1.000 Euro Werbungskostenpauschale runter.
3. Das kriegt man auch als Laie hin. Neben den erwähnten Vorsorgeaufwendungen aus der Arbeit würde ich noch die gezahlten studentische Krankenversicherungsbeiträge in die Anlage VW schreiben, damit Sie todsicher alles wiederkriegen, aber ansonsten dürfte das kaum Schwierigkeiten bereiten - Sie müssen nur die Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung, die Ihnen Ihr Arbeitgeber gegeben hat, in die entsprechenden Rubriken der Steuererklärung schreiben.
Epiktet
Beiträge: 16
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Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Epiktet »

Hallo,

ich bin gerade dabei die Steuererklärung für 2014 zu erstellen und dabei sind noch folgende Fragen aufgetaucht:

1. Das letzte Mal, als ich Steuern gezahlt habe, habe ich in Hamburg gewohnt. Danach Umzug wegen Masterstudium nach Bochum (dort auch die Meldeadresse gehabt). Jetzt wohne ich durch den neuen Job wieder in einer anderen Stadt. Habe ich aktuell eine Steuernummer? Soll ich die von der letzten Steuererklärung aus Hamburg angeben oder habe ich in der Studienzeit in Bochum eine Steuernummer, von der ich nur nichts weiß?

2. Bei der Angabe der Entfernungspauschale (Anlage N, Seite 2 ab Zeile 31) wird nirgends ein Gesamtbetrag angezeigt, der für die Strecke als Werbungskosten berücksichtigt wird. Dort sind nur Felder, in die ich den Ort der Tätigkeit und die Kilometer dorthin angebe. Ist das OK oder sehe ich nur das Feld nicht, wo ich ausrechnen und eintragen muss, wieviel das insgesamt an Werbungskosten ausmacht.

3. Ich habe in der Anlage Vorsorgeaufwand (Seite 1, Zeile 18 und 21 --> ist das die Anlage VW, die muemmel meint?) die Angaben über die Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherung während des Studiums gemacht. Muss ich die bspw. durch eine Kopie der Überweisungen beweisen?

4. Soll ich die Steuererklärung per Einschreiben verschicken oder kann ich diese vielleicht sogar persönlich beim Finanzamt vorbeibringen?

5. Wenn es Fehler oder fehlende Unterlagen in der Steuererklärung gibt, habe ich nachträglich die Möglichkeit diese nachzubessern bzw. nachzureichen?

Danke im Voraus!
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