Sonderfall häusliches Arbeitszimmer

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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mikoel
Beiträge: 2
Registriert: 2. Mär 2015, 11:01

Sonderfall häusliches Arbeitszimmer

Beitrag von mikoel »

Hallo community,

Ich habe in meiner gemieteten Wohnung ein Arbeitszimmer. Dieses wird wie folgt genutzt:

- Als Büro für meinen Betrieb (nicht als Mittelpunkt meiner Beruflichen tätigkeit)
- Als Büro für das Nebengewerbe meiner Frau (nicht als Mittelpunkt ihrer gewerblichen Tätigkeit)
- Als Büro für die Arbeitnehmertätigkeit meiner Frau (sie ist Lehrerin und hat an ihrer Schule keinen eigenen Schreibtsich zur verfügung)
- Als Studienplatz für ein Fernstudium, dass ich nebenberuflich absolviere (dieses steht in keinem Zusammenhang zu meiner bisherigen selbsständigen Tätigkeit)

Wie sieht es mit der Absetzbarkeit der Kosten (Mietkosten, Heizung/Strom, Büromöbel) aus?

Das Zimmer ist als Arbeitszimmer eingerichtet. Abgesehen von ein paar privaten Büchern im Regal befinden sich keine nennenswerten privaten Gegenstände im Raum. Das Zimmer ist ein Durchgangszimmer, d.h. das Wohnzimmer ist durch das Arbeitszimmer zu erreichen.

Zu diesem Thema wurden in diversen Foren schon viele Fragen gestellt. Der Sachverhalt ist wohl recht kompliziert. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß,
Michael Koch
mikoel
Beiträge: 2
Registriert: 2. Mär 2015, 11:01

Re: Sonderfall häusliches Arbeitszimmer

Beitrag von mikoel »

Hab ich was falsches gesagt?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Sonderfall häusliches Arbeitszimmer

Beitrag von schlauelia »

nein, aber keinen Anspruch auf umgehende Beantwortung!

Die 1.250,-- werden auf alle 4 Tätigkeiten verteilt - also 4 x312,50, wobei der eigene Betrieb auch zweifelhaft sein könnte - ebenso das Durchgangszimmer. Aber Sie können es ja auf eine Überprüfung ankommen lassen.

Lia
zimtmilchreis
Beiträge: 9
Registriert: 28. Aug 2015, 09:24

Re: Sonderfall häusliches Arbeitszimmer

Beitrag von zimtmilchreis »

hm, sind die 1250 Euro ein Pauschalbertrag oder ein HÖCHSTbetrag?
Ich habe ein Schreiben vom FA bekommen (hatte auch 1250 €) angesetzt), dass es sich hierbei um einen Höchstbetrag handelt und dass sie eine detailierte Aufstellung haben möchten.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Sonderfall häusliches Arbeitszimmer

Beitrag von StephanM »

Hi,
das einfachste wäre es gewesen, das deine Frau als Lehrerin es komplett geltend macht, sofern sie auch ohne das Arbeitszimmer über ihren Arbeitnehmerpauschbetrag kommt.

Ein Arbeitszimmer darf kein Durchgangszimmer sein.

MfG
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