Frist von vier oder doch sieben Jahren?!

Diskutieren Sie über ...
Antworten
Traci
Beiträge: 3
Registriert: 6. Mär 2015, 10:29

Frist von vier oder doch sieben Jahren?!

Beitrag von Traci »

Kurze Frage,

meines Wissens habe ich vier Jahre Zeit für eine freiwillige Steuererklärung, jetzt lese ich immer wieder mal so nebenbei, dass eventuell sogar eine Frist von sieben Jahren eingeklagt werden kann. Könnte mir da mal jemand auf die Sprünge helfen wie das zu verstehen ist und wer das in Anspruch nehmen kann, sicher gilt das nicht für die stinknormale freiwillige Einkommenssteuererklärung, sonst würde man sicher mehr darüber lesen oder hören.

Gruß Traci
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Frist von vier oder doch sieben Jahren?!

Beitrag von muemmel »

Die Frist beträgt 4 Jahre. 7 Jahre wäre die Frist für eine Verlustfeststellung, wenn also Ihre Werbungskosten Ihre Einnahmen überschreiten. Außer bei Studenten im Zweitstudium kommt das eher selten vor.
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Frist von vier oder doch sieben Jahren?!

Beitrag von Petz »

Das ist so nicht richtig, muemmel.

Bei einer Pflichtveranlagung beträgt die Frist 7 Jahre, bei einer Antragsveranlagung 4 Jahre.

Antragsveranlagung ist alles, was nicht unter § 56 EStDV oder § 46 EStG fällt.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Traci
Beiträge: 3
Registriert: 6. Mär 2015, 10:29

Re: Frist von vier oder doch sieben Jahren?!

Beitrag von Traci »

Petz,

danke dir, aber kannst du es vielleicht mal für einen absoluten Newbie übrsetzen?

Sprich, da ich freiwillig meine Steuererklärung mache und nicht dazu verpflichtet bin, habe ich "nur" vier, alle die es machen müssen dann bis zu sieben?

Gruss Jenny
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Frist von vier oder doch sieben Jahren?!

Beitrag von Petz »

Ja, so ist es.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Frist von vier oder doch sieben Jahren?!

Beitrag von muemmel »

Bei einer Pflichtveranlagung beträgt die Frist 7 Jahre, bei einer Antragsveranlagung 4 Jahre. Na, einen Verlustvortrag muß man ja keineswegs machen - aber die Frist beträgt trotzdem 7 Jahre. Und leider wissen wir immer noch nicht, was der TE machen will - die "gewöhnliche" freiwillige Erklärung oder einen Antrag auf Verlustfeststellung.
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Frist von vier oder doch sieben Jahren?!

Beitrag von Petz »

Danach war aber nicht gefragt.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Antworten