Fahrtkosten Werbungskosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Ruediger
Beiträge: 2
Registriert: 19. Jan 2015, 08:39

Fahrtkosten Werbungskosten

Beitrag von Ruediger »

Hallo liebe Gemeinde,

ich möchte dieses Jahr meine Steuererklärung selber machen und habe da 2 Fragen. Ich freue mich schon auf ihre hilfreichen Tipps:

1.: Ich arbeite derzeit (seit März 2014) über ein Dienstleistungsunternehmen (einem Werksvertrag) bei einem Automobilzulieferer und muss täglich ca 65 km hin und 65 km zurück fahren. Mir ist schon bekannt, dass man lediglich nur eine Richtung absetzen darf. Hintergrund ist, dass es dem Arbeitnehmer überlassen ist die Fahrtkosten zu minimieren, in dem dieser z.B. in die Nähe der Arbeitsstätte zieht. Nun ist es ja in meinem Fall so, dass ich ja als Projektingenieur arbeite und die Beschäftigung beim Kunden immer nur einige Monate verlängert wird. Ein Umzug ist also ausgeschlossen, da es sein könnte, dass ich nach einigen Monate bei einem anderen Kunden sitzen könnte. Bedeutet dies dann nicht für mich, dass ich beide Strecken absetzten darf?

2.: Darf ich bzw. welche meiner Versicherungen (Hausrat, Haftplicht, Rechtschutz, Berufsunfähigkeit) darf ich ebenfalls absetzen?

Vielen Dank für ihre Mithilfe
Rüdiger S.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fahrtkosten Werbungskosten

Beitrag von muemmel »

Bedeutet dies dann nicht für mich, dass ich beide Strecken absetzten darf? Nö. Ganz offenbar ist das doch Ihre "erste Tätigkeitsstätte" im Sinne des Gesetzes. Wenn Sie Lust haben, können Sie sich ja mal in das Thema einlesen: http://www.lohn-info.de/erste_taetigkeitsstaette.html

Zur zweiten Frage: Die BU- und Haftpflichtversicherung können Sie absetzen, den Rest nicht. Wenn Sie es allerdings allein mit der Kranken- und Pflegeversicherung auf 1900 Euro bringen, dann fallen diese Beiträge quasi hinten runter: http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderausg ... ab_2010.29
Ruediger
Beiträge: 2
Registriert: 19. Jan 2015, 08:39

Re: Fahrtkosten Werbungskosten

Beitrag von Ruediger »

Hallo,

der Kunde zählt auch in diesem Sinne als Arbeitsstätte, deshalb ja, Sie haben recht. Jedoch habe ich in dem Link, welches Sie mit angefügt haben, gelesen, dass man diesem Kunden mindesten 48 Monate zugeordnet sein muss. Anfang des Jahres war ich zunächst für 2 Monate in Düsseldorf bei einem Kunden, dann ab März bei dem Kunden in Lüdenscheid. Erst ging der Werksvertrag 6 Monate, dann wurde 1 Monat bestellt, dann 3 und nun wieder 5. Stand jetzt bin ich bis Sommer diesen Jahres noch hier. 2014 seit März bis Ende des Jahres. In den Beispiellink, ist genau ein Fall, wo ein Leiharbeiter die absolut gefahreren Kilometer abgesetzt anerkannt bekommen hat. Ich hab diesen Link gedruckt abgespeichert, als Referenz falls es Probleme geben sollte. Weil auf Grundlage dessen würde ich auch die wirklich gefahrenen Kilometer angeben wollen.
dida
Beiträge: 16
Registriert: 19. Jan 2015, 12:01

Re: Fahrtkosten Werbungskosten

Beitrag von dida »

Das ist gut zu wissen
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