Aufhebung des Bankgeheimnisses - Schlupflöcher ?

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matthias_mayr
Beiträge: 4
Registriert: 18. Dez 2014, 22:20

Aufhebung des Bankgeheimnisses - Schlupflöcher ?

Beitrag von matthias_mayr »

Hallo zusammen,

im vergangenen Oktober haben mehr als 50 Staaten bei der "Berlin Tax Conference" sich auf ein Abkommen zum gegenseitigen Austausch von Bankkontodaten geeinigt, welches auf einem vom OECD entworfenen Standard beruht. Hier der Link zum Standard:

http://www.oecd.org/ctp/exchange-of...e ... konten.pdf

Demnach werden Kontodaten (Name, Anschrift, St.-Identifikationsnummer, Kontosaldo, Zins- und Dividenteneinkünfte) von den Banken an das jeweilige nationale Finanzministerium übermittelt, welches diese Daten an die im Rahmen des Programms beteiligten Staaten übermittelt. Ausnahmen gelten für Rechtsträger-Konten, die am Stichtag (31.12.20xx) einen Geldwert kleiner als 250000 US $ aufweisen, sofern sie vor dem 01.01.2016 eröffnet worden sind.
Durch diese Maßnahme soll, so der Gedanke, Steuerflucht verhindert bzw. Steueroasen trockengelegt werden.
Im diesem Zusammenhang stellt sich eine Frage: Sind von diesem Bankdaten-Austausch nur Ausländer betroffen, die in einem Partnerland ein Bankkonto besitzen oder werden wirklich alle Bankdaten der gesamten Einwohner dieser Staaten getauscht ?

Beispiel: Herr XY (deutscher Staatsbürger, Wohnsitz Deutschland) aus München besitzt ein Bankkonto in Norwegen. Seine Kontodaten werden ab 2017 vom norw. Finanzministerium automatisch nach Deutschland übermittelt. Würden aber auch gleichzeitig Kontodaten aller norwegischen Staatsbürger nach Deutschland übermittelt ? Wenn nein, so könnte Herr XY seinen Erst- oder Zweitwohnsitz in Norwegen beantragen und sich so dem Informationsaustausch entziehen. Er muss ja hierzu nicht nach Norwegen hinziehen, sondern meldet sich einfach dort wohnhaft.

Wer hierzu eine Antwort hat, möge bitte Antworten :)
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