Umzugskosten nur im Umzugsjahr absetzbar?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Mopplethewhale
Beiträge: 3
Registriert: 2. Aug 2009, 10:59

Umzugskosten nur im Umzugsjahr absetzbar?

Beitrag von Mopplethewhale »

Hallo,

ich wollte wissen, ob Kosten für einen beruflich bedingten Umzug und alles, was damit zusammenhängt (Makler, doppelte Haushaltsführung, Fahrtkosten, vorherige BEwerbungskosten etc.) nur in dem Jahr, in dem der Job angetreten wird und der Umzug stattfindet, abzugsfähig sind? Wenn man nun nach langer Arbeitssuche zum Ende des Jahres einen Job findet hätte man doch real die gleichen Belastungen, könnte aber, da man vorher keine Einkünfte hatte, nicht steuerlich geltend machen, oder gibt es da Möglichkeiten, es ins kommende Arbeitsjahr "mitzunehmen"?
Könnte der in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner, der zu Zeiten der AL den Partner unterhalten hatte dann wenigstens die Kosten geltend machen (es ziehen ja beide gemeinsam um und die Familie als GAnzes trägt die Belastungen)?

Muss man irgendetwas beachten, müssen zB alle Kosten per Überweisung von demjenigen, der steuerlich geltend machen will, beglichen werden oder reicht es, Belege aufzuheben, wenn bar gezahlt wurde?
Danke für die Antworten, ich habe bei meiner Recherche zu solchen Fällen nichts gefunden.
Jacob M.
Beiträge: 53
Registriert: 30. Jan 2009, 15:02

Re: Umzugskosten nur im Umzugsjahr absetzbar?

Beitrag von Jacob M. »

Weiß nur, dass man die Umzugskosten nicht mit ins nächste Jahr nehmen kann, sie also nur in dem Jahr geltend machen kann, in dem sie auch entstanden sind. Vielleicht kann dir ja jemand zu deinen weiteren Fragen differenzierter Antwort geben.

Gruß
Jacob
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