Hallo zusammen,
meine Bank hat mich unter "KiSt-Widerspruchsrecht" angeschrieben und mir die Alternativen dargestellt. Leider nicht eindeutig sind die Hinweise für den Fall, dass man kein "Angehöriger einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft" ist. Daher die Frage an die Runde: Besteht in diesem Fall Handlungsbedarf?
Das zuständige Finanzamt ist regelmäßig über die jährliche Einkommensteuererklärung zur Nichtmitlgiedschaft informiert (Religion: Eintrag "VD").
Für kundige Antwort vorab vielen Dank
Gruß
HappyJack
Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge
Re: Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge
nein, warum sollte Handlungsbedarf bestehen ???
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.