Hallo,
ich bin ein Student und in meiner Geldnot bin ich auf Steuererklärungen gekommen. Ich habe noch nie eine gemacht, und eben die für 2012 per ElsterFormular abgeschickt.
Allerdings habe ich bei 2010 und 2011 eine Frage:
Ich habe mit ElsterFormular errechnet, dass ich 2010 ca. 1000€ nachzahlen müsste (Kurzarbeit und Weihnachtsgeld erhalten, Umsatzprämie auch). 2011 würde ich ca. 800€ zurückbekommen (!Weihnachtsgeld wieder zurückgenommen!, studentische Tätigkeit danach)
Wäre es möglich, dass das Finanzamt Erklärung2010 verlangt wenn ich nur Erklärung2011 abgebe?
Vielen Dank schonmal!
Kann Finanzamt Erklärungen vom Jahr vor der Erklärung verlan
Re: Kann Finanzamt Erklärungen vom Jahr vor der Erklärung ve
Da du Kurzarbeitergeld bezogen hast bist du in der Pflichtveranlagung für 2010! D.h. du hättest schon längst eine Steuererklärung abgeben müssen!
http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/ ... psmand=110
Je länger du wartest desto teurer werden die Zinsen!
http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/ ... psmand=110
Je länger du wartest desto teurer werden die Zinsen!
Re: Kann Finanzamt Erklärungen vom Jahr vor der Erklärung ve
Das ist nicht gutpoohchen hat geschrieben:Da du Kurzarbeitergeld bezogen hast bist du in der Pflichtveranlagung für 2010! D.h. du hättest schon längst eine Steuererklärung abgeben müssen!
http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/ ... psmand=110
Je länger du wartest desto teurer werden die Zinsen!
ist es denn realistisch, dass ich auf ca 1000€ Nachzahlung komme?!? Oder habe ich da etwas falsch gemacht in der Steuererklärung?
Die Summe scheint mir utopisch....
Gerade kann ich mir so etwas überhaupt nicht leisten...
Re: Kann Finanzamt Erklärungen vom Jahr vor der Erklärung ve
Keine Ahnung, ich kenne ja deine Zahlen nicht.
Hier kannst du aber nachrechnen:
http://www.steuertipps.de/steuererklaer ... er-faellig
Ob du dir das gerade leisten kannst spielt im Übrigen keine Rolle für das Finanzamt.
Hier kannst du aber nachrechnen:
http://www.steuertipps.de/steuererklaer ... er-faellig
Ob du dir das gerade leisten kannst spielt im Übrigen keine Rolle für das Finanzamt.