Allgemeine Steuerfrage zu abgeschlossenem Studium

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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pb88
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Registriert: 7. Jun 2013, 14:24

Allgemeine Steuerfrage zu abgeschlossenem Studium

Beitrag von pb88 »

Hallo zusammen,

Ich habe ein paar allgemeine Steuerfragen, bei denen ihr mir hoffentlich helfen könnt, da ich in der Welt der Steuerzahler noch recht neu bin. ;)

Hintergrund:
Zwischen Ende 2007 und Ende 2010 habe ich ein duales BA-Studium abgeschlossen.
Zwischen Ende 2010 und Ende 2011 war ich ein Jahr im Ausland (Work & Travel).
Seit Anfang 2012 bin ich fest angestellt und zahle fleißig Steuern. ;)

Für 2012 habe ich bereits vor ein paar Wochen meine Steuererklärung abgeschickt. Nun habe ich (leider erst im Nachhinein) mehr oder weniger per Zufall gelesen, dass ein Studium auch Rückwirkend absetzbar ist.

Meine Frage ist also, ob und wie genau ich diese Kosten noch absetzen kann?
Wenn ich das soweit alles richtig verstehe und mich mein BWL-Studium nicht ganz im Stich gelassen hat, sind die Kosten für 2007 & 2008 nicht mehr erstattbar (Frist ist Ende 2011/2012 abgelaufen) oder gibt es da eine Möglichkeit einer verlängerten Frist? Für 2007 wäre eh nicht viel angefallen, für 2008 allerdings schon.

Gibt es die Möglichkeit die Kosten für 2009 noch abzusetzen, auch wenn ich bereits eine Steuererklärung eingereicht habe dieses Jahr? Wenn ja, wie?

Die Kosten für 2010 würde ich dann idealerweise nächstes Jahr mit der Steuererklärung von 2013 abgeben, richtig?

Gibt es eine Möglichkeit die Reisekosten meines Auslandsjahres in irgendeiner Form abzusetzen?

Wenn ich richtig recherchiert habe, müsste ich für mein Studium einiges absetzen können. Zwar hatte ich als BA-Student auch ein kleines Einkommen (<400€), jedoch fielen auch monatliche Mietkosten und ca. 140km Fahrtkosten pro Woche an. Allein daraus sollte sich schon etwas machen lassen.

Von daher wäre ich sehr froh, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt. :)

Viele Grüße.
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Allgemeine Steuerfrage zu abgeschlossenem Studium

Beitrag von SiegesRitter »

Hallo liebe Frage,

ja, das ist jetzt echt schade das du kein Unternehmer geworden bist...oder beabsichtigst du noch in die Selbstständigkeit zu gehen?

Wenn dem so wäre, so könntest du zumindest versuchen die alten Jahre 2007 u. 2008 mit abzugeben, diese müsstest du dann jedoch mit samt der anderen Studienkosten als vorweggenommene Betriebsausgaben im Rahmen einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfassen und zusammen mit den entsprechenden Steuererklärungen für alle Jahre beim Finanzamt abgeben.
Hintergrund,,Pflichtveranlagte und das wärst du in diesem Fall, haben bis zu 2 Jahre länger Zeit, die Erklärungen noch abgeben zu können".

Da du jetzt aber Arbeitnehmer bist, müsstest du dem Finanzamt deutlich machen, dass du langfristig - am besten dieses oder nächstes Jahr - in die Selbstständigkeit gehen möchtest.


wenn du Arbeitnehmer bleiben wirst, dann

kannst du eigentlich nur noch die Jahre 2009 + 2010 abgeben.
Diese beiden Jahre solltest du zeitnah und schnell abgeben, denn die dort sich ergebenden Verlustvorträge werden in die Steuererklärung 2011 und soweit diese das Einkommen dann noch unterschreiten auch in 2012 noch vorgetragen.

Wichtig:
Auslandsstudium kannst du mit Sicherheit Kosten für die Reise, für die Unterkunft und Unterbringung (hier gab es immer Pauschalbeträge je nach Land) steuerlich geltend machen.
Vergiss aber nicht auch Kleinvieh macht misst, so z.B. Handy-Telefonkosten, Notebook, Büromaterial, etc.
Lerngemeinschaften, soweit diese bestanden haben sollten auch noch angezeigt werden und könnten zusätzliche Kosten für die Verlustvorträge und künftige Steuervergütungen bedeuten.

Sehr hoffe ich dir hiermit geholfen zu haben.

Tip:
Geh zum Steuerberater!!! Denke, dass der mehr für dich rausholen kann, als du allein schaffst.

Gruß

Siegesritter
pb88
Beiträge: 2
Registriert: 7. Jun 2013, 14:24

Re: Allgemeine Steuerfrage zu abgeschlossenem Studium

Beitrag von pb88 »

Hallo und vielen Dank für die Antwort.

Leider beantwortet es meine Fragen noch nicht zu 100%.

Eine Steuererklärung habe ich dieses Jahr (leider) schon abgegeben - ist es möglich eine Zweite (in der nur die Ausgaben aus 2009 angegeben werden) einzureichen? Die Kosten aus 2010 würde ich dann mit der Steuerklärung 2013 angeben.

Ich beabsichtige nicht in die Selbständigkeit zu gehen und bei einem Steuerberater befürchte ich, dass mehr Kosten entstehen, als rausgeholt werden können. :(

Viele Grüße
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