Hallo,
weiß jemand ob eheähnliche Gemeinschaften mittlerweile auch steuermäßig berücksichtigt werden?
Mich interessiert, ob ein Berufstätiger mit Steuerklasse 1, bei arbeitslosem Partner, in Steuerklasse 3 wechseln kann, um so monatlich etwas mehr auf dem Konto zu haben und die Ausgaben, die für den arbeitslosen Partner entstehen, zumindest etwas auffangen zu können?
Grüße
Sternschnuppe
eheähnliche Gemeinschaft
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Re: eheähnliche Gemeinschaft
nein!
geht nur nach Heirat!
Lia
geht nur nach Heirat!
Lia
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- Beiträge: 65
- Registriert: 25. Mär 2011, 11:33
Re: eheähnliche Gemeinschaft
Kurz und bündig, danke dir,
schönes Wochenende
Sternschnuppe
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Sternschnuppe