Steuererklärung (Entfernungspauschale)

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NilsS
Beiträge: 2
Registriert: 16. Apr 2024, 21:34

Steuererklärung (Entfernungspauschale)

Beitrag von NilsS »

Hallo,
ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen und ich habe eine Frage bezüglich der korrekten Angaben der Entfernungspauschale.

Da ich Azubi bin und mehrfach zwischen Betriebsstätte und Berufsschule wechsel, ist mir nicht klar wie ich dies richtig angebe.
Ist jeder Zeitraum in dem ich an einem der beiden Orte bin einzeln anzugeben (Das wären dann 13 angaben für das ganze Jahr) oder werden beide Orte mit den entsprechenden Tagen nur einmal angegeben?

Ich versuche dies mal anhand eines Beispiels anschaulicher zu machen.

Ich befinde mich 3 Wochen in der Berufsschule, darauf 4 Wochen im Betrieb und danach wieder 3 Wochen in der Berufsschule.
Mache ich nun zwei Einträge:
(01.01.-10.03. Berufsschule 30 Arbeitstage á 20km)+(01.01.-10.03. Betrieb 20 Arbeitstage á 24km)
Oder 3:
(01.01.-21.01. Berufsschule 15 Arbeitstage á 20km)+(22.01.-18.02. Betrieb 20 Arbeitstage á 24km)+(19.02.-10.03. Berufsschule 15 Arbeitstage á 20km)

Ich hoffe meine Frage ist verständlich.

Vielen Dank für die Hilfe im vorraus :)
Severina
Beiträge: 1289
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuererklärung (Entfernungspauschale)

Beitrag von Severina »

Weder-noch:

Die Fahrten zur Ausbildungsstätte sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, da gibst Du die Anzahl der Fahrtage und die einfache Entfernung an. An Werbungskosten bekommst Du dann 30 ct für die ersten 20 km und 38 ct für die darüber hinaus zurückzulegende einfache Entfernung.

Die Fahrten zur Berufsschule sind Reisekosten, da die Berufsschule nicht Deine Arbeitsstätte ist.
Hier setzt Du die Anzahl der Fahrtage x Hin- UND Rückfahrt x 0,30 € an (egal, ob es weniger ideale mehr als 20 km Entfernung sind).

Mit den Werbungskosten (Fahrtkosten und andere WK zusammen) musst Du mehr als 1.230 € an Kosten haben, damit Sie sich auswirken. Und Du musst als Azubi natürlich erst mal Lohnsteuer gezahlt haben, damit sich eine Erstattung ergeben kann.
NilsS
Beiträge: 2
Registriert: 16. Apr 2024, 21:34

Re: Steuererklärung (Entfernungspauschale)

Beitrag von NilsS »

Vielen Dank für die Hilfe!

Ich benutze Elster für meine Steuererklärung.

In Anlage N unter den Werbungskosten Punkt "15 - Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" befindet sich Feld 69 (Fahrtkosten). Es gibt kein Feld für die zurückgelegten Kilometer oder die Anzahl der Tage.

Rechne ich dies also selbst aus und gebe dann den Betrag im Feld Fahrtkosten an?

Bsp.:

2* 20km * 0,30€ * 90 Tage = 1080€

Kann ich dies dann wie folgt benennen?

"Fahrtkosten zur Berufsschule 20 km Hin- und Rückweg á 30 ct/km, 90 Tage"
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