Einkommenssteuer vs. Vorsteuer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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TschennLeindner
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Einkommenssteuer vs. Vorsteuer

Beitrag von TschennLeindner »

Hallo!
Ich mache gerade meine erste Umsatzsteuer-Voranmeldung und dabei tut sich folgende Frage hinsichtlich der Einkommenssteuer auf: Wenn ich mir für eine Anschaffung die 19 % Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung zurückhole, gebe ich dann für dieselbe Ausgabe bei der Steuererklärung in der EÜR den Brutto- oder Nettobetrag an? Weil die 19 % habe ich ja dann bereits erhalten ... Beispiel: Ich kaufe 2024 ein Mikrofon für 1000 € und hol mir im April bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung die 19 % (190 €) zurück. Wenn ich nun Anfang 2025 für 2024 die Steuererklärung mache, trage ich dann in der EÜR als Ausgabe für das Mikro die 1000 € ein, die es damals gekostet hat oder nur den Nettobetrag, also 810 €?

Würde mich freuen, wenn mir jemand Auskunft geben könnte. Meine Recherche im Netz hat sich als nicht allzu erhellend erwiesen. 🤓

Viele Grüße,
Jan
Tom998
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Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Einkommenssteuer vs. Vorsteuer

Beitrag von Tom998 »

Zuerst das mit den Zahlen: wenn das Mikro 1.000 brutto kostet, sind das 840,34 netto plus 159,66 Umsatzsteuer (19% von 840,34).
Bei der EÜR ist verausgabte Vorsteuer eine Ausgabe, wird sie vom FA erstattet, ist sie eine Einnahme.
TschennLeindner
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Re: Einkommenssteuer vs. Vorsteuer

Beitrag von TschennLeindner »

Tom998 hat geschrieben: 3. Apr 2024, 09:12 Bei der EÜR ist verausgabte Vorsteuer eine Ausgabe, wird sie vom FA erstattet, ist sie eine Einnahme
. Das verstehe ich. Was ich noch nicht verstehe: Was das für meine Frage heißt? Gebe ich für das Gerät in der EÜR den kompletten Bruttobetrag an (1000 €) und hole mir obendrein die Vorsteuer für das Gerät in der Umsatzsteuer-Voranmeldung zurück (159,66 €)? Oder gebe ich in der EÜR den Nettobetrag (840,34 €) an?
Tom998
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Re: Einkommenssteuer vs. Vorsteuer

Beitrag von Tom998 »

Der Vorgang ist aufzuteilen:
a) Anschaffung eines Wirtschaftsguts mit dem Nettobetrag, dieses ist entweder sofort abzugsfähig oder über die Nutzungsdauer abzuschreiben
b) verausgabe Vorsteuer ist Betriebsausgabe
TschennLeindner
Beiträge: 14
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Re: Einkommenssteuer vs. Vorsteuer

Beitrag von TschennLeindner »

Danke für Deine Mühen und schnelle Antworten. Aber das hilft mir leider so nicht weiter, sorry. Mir fehlen leider die Kenntnisse, um in die Aussagen hineinzuinterpretieren, ob ich nun die Brutto- oder Netto-Summe für meine Anschaffung in der EÜR meiner Steuererklärung eintragen muss, wenn ich vorab bereits die Vorsteuer vom Finanzamt zurückerhalten habe. Vielleicht kann jemand anderes helfen?
Severina
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Re: Einkommenssteuer vs. Vorsteuer

Beitrag von Severina »

Wenn der Kauf des Mikrofons der einzige Geschäftsvorfall des Jahres wäre und die Vorsteuererstattung im gleichen Jahr erfolgt:
159,66 € in Zeile 17
840,34 € in Zeile 35.
159,66 € in Zeile 55.
Gibt einen Verlust i.H.v. 840,34.

Zeilen gelten für das EÜR-Formular 2023.
TschennLeindner
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Re: Einkommenssteuer vs. Vorsteuer

Beitrag von TschennLeindner »

Vielen Dank, das hilft mir schon mal weiter! In meinem Steuerprogramm Wiso lassen sich dann bestimmt auch die entsprechenden Felder/Zeilen finden.
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