Reverse-Charge Verfahren für amazon Partnerprogramm

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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skrippi
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Reverse-Charge Verfahren für amazon Partnerprogramm

Beitrag von skrippi »

Ich habe vor kurzem ein Kleinternehmen angemeldet und die Kleinunternehmer-Regelung hierfür in Anspruch genommen.

Da ich meine Einnahmen u.A. mit dem amazon Partnerprogramm erziele, bin ich normalerweise auf das Reverse-Charge Verfahren angewiesen.

Jetzt ist mir aber nicht ganz klar, ob das noch nötig ist, da ich ja ein Kleinunternehmen gegründet habe.
Muss ich trotzdem eine monatliche Rechnung an amazon stellen oder reicht es, einfach meine Einnahmen vierteljährlich dem Finanzamt mitzuteilen?

Ich bin sehr neu in dem Thema. Daher benötige ich bitte eure Hilfe. Wie teile ich dem Finanzamt meine Einnahmen mit? Und vor allem wie oft muss ich das tun?
smoki99
Beiträge: 17
Registriert: 13. Dez 2023, 15:32

Re: Reverse-Charge Verfahren für amazon Partnerprogramm

Beitrag von smoki99 »

Für Reverse Charge musst du eine Zusammenfassende Meldung beim BZSt abgeben und brauchst daher auch von dort eine Umsatzsteuer-ID.

Ich würde dir auch nur für das Amazon Partnerprogramm raten von Kleinunternehmer Regelung auf die Regelbesteuerung zu wechseln.

Es ist klar ein wenig "nervig", wenn du vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst, aber für das Ausland gilt die Kleinunternehmerregelung eigentlich gar nicht und das bringt somit "Komplexität", da du nur für deutsche Services dann Kleinunternehmer bist und im Ausland nicht.

Das ist dann insbesondere mit Amazon Partnerprogramm relevant, da du dann ja Amazon ansässig mit Luxemburg möglicherweise deine einzige Einnahmenquelle ist...

Das einzige was ich ggf. im Raum noch Stellen möchte als Frage?
-> Verdienst du mit dem Partnerprogramm genug, damit es überhaupt relevant ist versteuert zu werden? (>410 Euro im Jahr?)

Es ist kein Problem noch jetzt für 2024 in die Regelbesteuerung zu wechseln und eine Ust-ID beim Finanzamt anzufordern, diese Option solltest du dir anschauen.

Solltest du beim Kleinunternehmer bleiben wollen, musst du trotzdem beim BZSt eine Steuer-ID für die Zusammenfassende Meldung (ZM) anfordern und dann am besten nachfragen, ob du es zusammen mit der jährlichen Umsatzsteuererklärung auch nur eine ZM abgeben kannst.
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