Hallo,
verkaufe ab und zu Dinge bei e-bay. Muss ich die versteuern, auch wenn da nicht mehr als 300 Euro im Schnitt pro Monat bei rumkommen?
Gruß
Giacomo
E-bayverkäufe
Re: E-bayverkäufe
300 Euro sind der Umsatz. Aber wie hoch ist der Gewinn, sofern es denn welchen gibt? Wird hier auf Dauer angelegte Tätigkeit betrieben mit der Absicht, Gewinne zu erzielen? Falls ja, handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit, die anzumelden ist (Gewerbesteuer, Einkommensteuer).
Oder verkaufst Du gebrauchte Sachen, die du zu einem früheren Zeitpunkt selber teuerer erstanden hattest (gebrauchte Klamotten, Babysachen usw.)? Dann wären es (steuersystematisch gesehen) Veräußerungsverluste. Aber diese sind nicht abzugsfähig oder sonst irgendwie anrechenbar.
Oder verkaufst Du gebrauchte Sachen, die du zu einem früheren Zeitpunkt selber teuerer erstanden hattest (gebrauchte Klamotten, Babysachen usw.)? Dann wären es (steuersystematisch gesehen) Veräußerungsverluste. Aber diese sind nicht abzugsfähig oder sonst irgendwie anrechenbar.
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Re: E-bayverkäufe
sobald du das gewerblich betreibst ja!