Hallo ,
hab da mal ne Frage zum Elterngeld, das, wie ich mich informiert habe,steuer-und sozialabgabefrei ist. Jemand meinte jetzt, es unterliege bei der Berechnung des Steuersatzes für Einkommenssteuer dem Progressionsvorbehalt. Das hab`ich nicht verstanden.Kann mir jemand erklären, was das bedeutet? Wäre nett
LG
Biene
Elterngeld
Re: Elterngeld
Hallo Biene,
durch den Progressionsvorbehalt werden vor allem Lohn- und Einkommensersatzleistungen, die steuerfrei sind, nicht der Einkommensteuer unterworfen, sondern lediglich zur Berechnung des Steuersatzes einbezogen. Diese Einkünfte erhöhen den Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte so, als wenn sie steuerpflichtig wären. Der ermittelte besondere Steuersatz wird anschließend jedoch nur auf das zu versteuernde Einkommen angewendet. Folgen ergeben sich nur, wenn neben diesen Einkommenssurrogaten weitere steuerpflichtige eigene Einkünfte bezogen werden oder wenn der zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Ehegatte Einkünfte erzielt hat. Mit dem Progressionsvorbehalt verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Empfänger von z. B. Lohnersatzleistungen im Ergebnis nicht besser zu stellen als mit den gesetzlichen Teilbeträgen der letzten Nettobezüge.
liebe grüsse
durch den Progressionsvorbehalt werden vor allem Lohn- und Einkommensersatzleistungen, die steuerfrei sind, nicht der Einkommensteuer unterworfen, sondern lediglich zur Berechnung des Steuersatzes einbezogen. Diese Einkünfte erhöhen den Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte so, als wenn sie steuerpflichtig wären. Der ermittelte besondere Steuersatz wird anschließend jedoch nur auf das zu versteuernde Einkommen angewendet. Folgen ergeben sich nur, wenn neben diesen Einkommenssurrogaten weitere steuerpflichtige eigene Einkünfte bezogen werden oder wenn der zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Ehegatte Einkünfte erzielt hat. Mit dem Progressionsvorbehalt verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Empfänger von z. B. Lohnersatzleistungen im Ergebnis nicht besser zu stellen als mit den gesetzlichen Teilbeträgen der letzten Nettobezüge.
liebe grüsse
Re: Elterngeld
Hallo Biene,
hier hast du einen kleinen Artikel, in dem anhand eines Berechnungsbeispiels der Progressionsvorbehalt erklärt wird.
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/sozial ... ommen.html
kurz erklärt:
das Einkommen ohne Elterngeld würde 20000 Euro betragen, dafür wären z.B. 12% Steuern fällig.
zu dem Einkommen von 20000 Euro kommen nun noch 10000 Euro Elterngeld hinzu. Also hätten wir beispielsweise ein zu versteuerndes Einkommen von 30000 Euro, für die nun 13% Steuern fällig wären.
Da aber das Elterngeld nicht versteuert wird und nur zur Ermittlung des Steuersatzes dient, müssen die 20000 Euro (ohne Elterngeld!) mit dem erhöhten Steuersatz, der sich aus den 30000 Euro ergibt, besteuert werden.
LG
Benni
hier hast du einen kleinen Artikel, in dem anhand eines Berechnungsbeispiels der Progressionsvorbehalt erklärt wird.
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/sozial ... ommen.html
kurz erklärt:
das Einkommen ohne Elterngeld würde 20000 Euro betragen, dafür wären z.B. 12% Steuern fällig.
zu dem Einkommen von 20000 Euro kommen nun noch 10000 Euro Elterngeld hinzu. Also hätten wir beispielsweise ein zu versteuerndes Einkommen von 30000 Euro, für die nun 13% Steuern fällig wären.
Da aber das Elterngeld nicht versteuert wird und nur zur Ermittlung des Steuersatzes dient, müssen die 20000 Euro (ohne Elterngeld!) mit dem erhöhten Steuersatz, der sich aus den 30000 Euro ergibt, besteuert werden.
LG
Benni
Re: Elterngeld
Danke für eure ausführlichen Antworten, habe es jetzt verstanden.
Grüße Biene
Grüße Biene