Fahrzeug entnehmen aus Betriebsvermögen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Olav71
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Registriert: 6. Jan 2016, 22:21

Fahrzeug entnehmen aus Betriebsvermögen

Beitrag von Olav71 »

Guten Tag,

ich habe mehrere zusammenhängede Fragen:


Auf folgender Seite

https://www.wirtschaftswissen.de/unternehmensgruendung-und-fuehrung/geschaeftsfuehrung/kleinunternehmer-und-selbstaendige/umsatzsteuer-die-falle-beim-firmenwagen-verkauf/

wird zum Verkauf von Fahrzeugen aus dem Betriebsvermögen folgende Aussage getätigt (das entscheidene habe ich unterstrichen):

"Was viele vergessen: Verkaufen Sie ein Auto, das Sie ins Betriebsvermögen genommen haben, dann müssen Sie für den Verkaufserlös Umsatzsteuer abführen.

Beispiel: Sie verkaufen Ihren schon einige Jahre alten Firmenwagen für 5.000 €. Dann müssen Sie für diesen Betrag Umsatzsteuer abführen – für viele Selbstständige eine böse Überraschung, die erst bekannt wird, wenn das Finanzamt nachfragt.
Umsatzsteuer wird sogar ohne Vorsteuer fällig

Die Umsatzsteuer wird sogar dann fällig, wenn Sie beim Kauf des Wagens gar keine Vorsteuer geltend gemacht haben.

Häufiger Fall: Sie haben den Wagen selbst gebraucht von einem Privatmann ohne Umsatzsteuer gekauft. Verkaufen Sie den Wagen dann später, wird trotzdem Umsatzsteuer fällig
. "



Frage 1:
Mein Lohn Steuerberater (welcher nur begrenztes Wissen hat im Bereich Unternehmen) sagt, das ist falsch und auch meiner Meinung nach kann das nicht sein, dass aus einem Fahrzeug, welches ohne ausweisbare MwSt eingekauft wurde, plötzlich mit ausgewiesener Steuer verkauft werden muss. Man kauft also für
10 000.- Euro ein und verkauft ein Jahr später für 10 000.- Euro und zahlt dann volle 19% auf 10 000.- Das macht doch keinen Sinn, oder?

Vielleicht ist ja jemand so freundlich und klärt dazu auf.

Frage 2:
Ich habe selbst nun vor ein Fahrzeug zu verkaufen und bin noch nicht sicher wie ich das mache. Das Fahrzeug (12 Jahre alt) habe ich von privat für 3500 Euro im Januar 2018 gekauft. Dieses wird teilweise gewerblich genutzt (Autohandel) und ist daher Teil des Betriebsvermögens. Fahrtenbuchregelung
Ich plane es im Dezember 2019 aus dem Betriebsvermögen rausnehmen und habe hier 3700 Euro zur Entnahme angesetzt, was ich als realitstischen Wert ansehe (grob der Schwacke Wert zu diesem Zeitpunkt). (Selbst wenn das gesagte im o.g. Link stimmen würde, dann könnte ich so vermeiden auf den gesamten Betrag MwSt entrichten zu müssen). Nun habe ich dem Auto noch etwas Pflege zukommen lassen und habe im März 2020 als Privatverkauf 5500.- dafür bekommen, weil ich jemanden gefunden habe, der eben einen etwas höheren Preis zu bezahlen bereit war.

D.h. der Verkauf nach der Entnahme hat nun als Privatverkauf 2,5 Monate nach Entnahme aus Firmenbesitz 1800 Euro mehr eingebracht. Wäre das legal so machbar ohne nachzuversteuern? Wäre das legal möglich, wenn der Kaufpreis gleich wäre wie zum Zeitpunkt der Entnahme?

Unabhängig davon: Muss ich die Differenz vom EK (3500) zur Privatentnahme (3700), also 200 Euro, nun Differenzbesteuern wie bei einem normalen Verkauf im Rahmen des Gebrauchtwagenhandels?

Wie wäre es, wenn ich das nicht über die Privatentnahme mache und das Fahrzeug im März 2020 aus dem Firmenvermögen verkaufe. Muss ich dann die Differenz zwischen EK in 2018 (3500) und VK in 2020 (5500), also 2000.- Euro im Rahmen der Differenzbesteuerung versteuern, oder gilt dies nicht, da es ein (auh privat genutzes) Firmenfahrzeug und keine Handelsware war (Immer vorausgesetz, die Dinge die im o.g. Link behauptet werden stimmen so nicht und ich muss nicht plötzlich regelbesteuern wie dort behauptet wird).

Vielen Dank im Vorraus.

Freundliche Grüße

Olav
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