Hallo,
Ich hätte eine Frage zum Kleinunternehmer. Ich habe letztes Jahr mit meinem Kleinunternehmer als Grafikerin 1300 Euro verdient und will nun die Steuererklärung machen. Wie ich den Teil als Kleinunternehmerin ausfülle weiß ich bereits. Meine Frage bezieht sich auf die „private“ Steuererklärung. Muss ich dort nochmals schreiben wie viel ich als Kleinunternehmerin verdient habe?
Und eine generelle Frage, die ich nirgends beantwortet finde: Muss ich von meinen 1300 Euro irgendwas an den Staat abgeben?! Einerseits lese ich immer wieder, dass bis 22.000 Euro alles frei ist und andererseits steht häufiger geschrieben, dass es keine Befreiung der Umsatzsteuerpflicht ist.
Danke für eure Hilfe!
Umsatzsteuerpflicht als Kleinunternehmer
Re: Umsatzsteuerpflicht als Kleinunternehmer
Muss ich dort nochmals schreiben wie viel ich als Kleinunternehmerin verdient habe? Nein.
Und eine generelle Frage, die ich nirgends beantwortet finde: Muss ich von meinen 1300 Euro irgendwas an den Staat abgeben?! Vermutlich schon. Zur Umsatzsteuer kann man nichts sagen - die 1.300 Euro waren ja offenbar Ihr Gewinn, während Sie nirgends schreiben, wie hoch der Umsatz eigentlich war. Es könnte also durchaus Umsatzsteuer anfallen. Und auf den Gewinn wird wohl Einkommensteuer anfallen - es ist ja recht unwahrscheinlich, dass Sie nur von den 1.300 gelebt haben. Also wird das wohl zu versteuern sein...
Und eine generelle Frage, die ich nirgends beantwortet finde: Muss ich von meinen 1300 Euro irgendwas an den Staat abgeben?! Vermutlich schon. Zur Umsatzsteuer kann man nichts sagen - die 1.300 Euro waren ja offenbar Ihr Gewinn, während Sie nirgends schreiben, wie hoch der Umsatz eigentlich war. Es könnte also durchaus Umsatzsteuer anfallen. Und auf den Gewinn wird wohl Einkommensteuer anfallen - es ist ja recht unwahrscheinlich, dass Sie nur von den 1.300 gelebt haben. Also wird das wohl zu versteuern sein...
Re: Umsatzsteuerpflicht als Kleinunternehmer
Fangen wir mal klein an ...
Hier werden offensichtlich zwei Sachen mit einander verquickt, die getrennt zu betrachten sind!
Umsatzsteuer:
Das UStG kennt die Kleinunternehmerregelung! Die UMSÄTZE eines Kleinunternehmers sind definitiv nicht von der USt befreit! Soweit es sich bei den 1.300 € um den Umsatz (das, was man von Dritten/Kunden erhält), handelt, beinhaltet diese Summe auch etwa 207 € USt. Diese USt braucht aber nicht an das FA abgeführt werden. Die Kleinunternehmerregelung ist zur Vereinfachung für das FA gedacht, damit es sich nicht mit jedem Kleinkram rumschlagen muss!
Einkommensteuer:
Der GEWINN (Umsatz minus Betriebsausgaben/Kosten) ist bei der ESt steuerpflichtig. Die Steuerbelastung kann zwischen 0 und 42% liegen, je nachdem, wie hoch die weiteren Einkünfte z.B. aus nichtselbständiger Tätigkeit sind.
taxpert
Dann gehe mal davon aus, dass die Tätigkeit bereits bei der Gemeinde (§138 Abs.1 Satz 1 AO) oder dem FA (§138 Abs.1 Satz 2 AO) angemeldet wurde!KristinZ hat geschrieben: Ich habe letztes Jahr mit meinem Kleinunternehmer als Grafikerin 1300 Euro verdient
Wer sich -auch im Kleinen!- selbständig macht, sollte sich immer besser VORHER über seine Rechte aber auch seine Pflichten informieren! Wie selber festgestellt, ist dass Internet dabei ein fragwürdiger Ratgeber, insbesondere wenn man keinerlei Ahnung hat!KristinZ hat geschrieben: Und eine generelle Frage, die ich nirgends beantwortet finde: Muss ich von meinen 1300 Euro irgendwas an den Staat abgeben?! Einerseits lese ich immer wieder, dass bis 22.000 Euro alles frei ist und andererseits steht häufiger geschrieben, dass es keine Befreiung der Umsatzsteuerpflicht ist.
Hier werden offensichtlich zwei Sachen mit einander verquickt, die getrennt zu betrachten sind!
Umsatzsteuer:
Das UStG kennt die Kleinunternehmerregelung! Die UMSÄTZE eines Kleinunternehmers sind definitiv nicht von der USt befreit! Soweit es sich bei den 1.300 € um den Umsatz (das, was man von Dritten/Kunden erhält), handelt, beinhaltet diese Summe auch etwa 207 € USt. Diese USt braucht aber nicht an das FA abgeführt werden. Die Kleinunternehmerregelung ist zur Vereinfachung für das FA gedacht, damit es sich nicht mit jedem Kleinkram rumschlagen muss!
Einkommensteuer:
Der GEWINN (Umsatz minus Betriebsausgaben/Kosten) ist bei der ESt steuerpflichtig. Die Steuerbelastung kann zwischen 0 und 42% liegen, je nachdem, wie hoch die weiteren Einkünfte z.B. aus nichtselbständiger Tätigkeit sind.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver