Vermietung in Griechenland

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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swansibar
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Vermietung in Griechenland

Beitrag von swansibar »

Hallo,

Ich frage für meinen Freund, der in Deutschland lebt und arbeitet und nun zum ersten Mal eine Steuererklärung abgibt.
In Griechenland besitzt seine Familie einige Immobilien, von denen zwei auf seinen Namen laufen und er demnach auch Mieteinkünfte erzielt. Es existiert auch der Bescheid aus Griechenland in Bezug auf die griechische Steuererklärung.
Es geht nun um die Frage, wie er diese Einkünfte in der deutschen Steuererklärung deklarieren muss.
Wenn ich es richtig verstanden hab, muss er aufgrund des Doppelbesteuerungsgesetzes keine zusätzlichen Steuern in Deutschland zahlen?
Dennoch muss er die Einkünfte ja sicherlich angeben.
Ich wäre sehr dankbar für eine Auskunft, wo er diese angeben muss, wir stehen ein wenig auf dem Schlauch.

Vielen Dank im Voraus!
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Vermietung in Griechenland

Beitrag von taxpert »

swansibar hat geschrieben: Wenn ich es richtig verstanden hab, muss er aufgrund des Doppelbesteuerungsgesetzes keine zusätzlichen Steuern in Deutschland zahlen?
Richtig, Artikel XIII und XVII DBA-Griechenland.
swansibar hat geschrieben:Dennoch muss er die Einkünfte ja sicherlich angeben.
Nein, §32b Abs.1 Satz 2 Nr.3 EStG. Vgl. Anleitung zu Anlage AUS zu Zeile 36 bis 40, erster Absatz, letzter Satz.

taxpert
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CSN
Beiträge: 1
Registriert: 25. Nov 2019, 15:51

Re: Vermietung in Griechenland

Beitrag von CSN »

Hallo,
Ich würde da gerne nochmals nachfragen.

Wir vermieten unsere Ferienwohnung in Griechenland, wo wir eine Steuernummer haben. Die Einnahmen werden beim griechischen Finanzamt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mit 15% pauschal versteuert, Einkommensteuer. Die griechischen Einnahmen setzen sich aus dem Mietpreis abzüglich Kommission zusammen. Da ich selbst in Deutschland Reisevermittler bin, verbuche ich in D die Kommission unserer Wohnung genauso, wie die Kommission bei den anderen Hotels als St.fr. Umsätze nach §4

Ich dachte immer, Doppelbesteuerungsabkommen heisst, dass ich zusätzlich Steuern entrichten müsste, wenn der Steuersatz in D höher ist, als in Griechenland?

Falls ja, kann ich dann Kosten, die für die Wohnung in GR anfallen, bei meiner deutschen Einkommensteuererklärung gegenrechnen? In GR kann ich keine Kosten gegenrechnen, deshalb nur 15% Steuern auf den Mietpreis.

Danke für Antwort,
Gruss Kurt
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Vermietung in Griechenland

Beitrag von muemmel »

Ich dachte immer, Doppelbesteuerungsabkommen heisst, dass ich zusätzlich Steuern entrichten müsste, wenn der Steuersatz in D höher ist, als in Griechenland? Da dachten Sie falsch. Solche Abkommen heißen korrekt "Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung"und sorgen dafür, dass man eben nicht in ZWEI Ländern Steuern zahlt.
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