Stipendium und Nebenjob

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Oliminator1988
Beiträge: 1
Registriert: 21. Nov 2019, 17:14

Stipendium und Nebenjob

Beitrag von Oliminator1988 »

Hallo zusammen!


Ich beziehe ein Forschungsstipendium über ca. 3600 € monatlich aus Deutschland für meine Forschungsaktivität im Ausland. Das Stipendium ist bei mir (wie zumeist) steuerfrei.

Die Uni im Ausland, an der ich arbeite, möchte mir noch etwas zusätzliches Geld zukommen lassen (bis zu 800 € monatlich, je nach dem wie es passt als Minijob, evtl. auch als Wohnungszuschuss, Honorarium).

Meine Frage lautet nun, ob es sein kann, dass ich mein Stipendium in Deutschland versteuern muss, da ich nun zusätzliches Geld im Ausland verdiene/erhalte. Gibt es hier irgendwelche Freigrenzen? Kann es sein, dass ich das Stipendium in Deutschland versteuern muss, wenn ich im Ausland dadurch steuerpflichtig werde?

Würde mich über jede Hilfe sehr freuen!


Oli
ToniB23
Beiträge: 6
Registriert: 3. Mär 2020, 15:19

Re: Stipendium und Nebenjob

Beitrag von ToniB23 »

Leider gibt es keine festen Grenzen, an denen man beurteilen könnte ob das zusätzliche Einkommen versteuert wird oder nicht.
Es gibt aber Kriterien wie zum Beispiel der akad. Grad, Alter, sozialbedingte Lebenserhaltungskosten die eine Rolle spielen. Dies muss aber von Fall zu Fall überprüft werden.

Ich glaube, Stipendien die weit über die Abdeckung des Lebensunterhalts oder der Ausbildungskosten gehen. werden steuerpflichtig.

§ 3 Nr. 44 EStG:

Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied angehört, zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden. 2Das Gleiche gilt für Stipendien, die zu den in Satz 1 bezeichneten Zwecken von einer Einrichtung, die von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet ist oder verwaltet wird, oder von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes gegeben werden. 3Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass
a)
die Stipendien einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen und nach den von dem Geber erlassenen Richtlinien vergeben werden,
b)
der Empfänger im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet ist;

Vielleicht rufst mal bei einer Stipendienstelle oder beim Bundesministerium der Finanzen an :)
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