Besteuerung meiner Einkünfte

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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smacksmash
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Besteuerung meiner Einkünfte

Beitrag von smacksmash »

Liebe Steuer-Forum Community,

ich hoffe, dass hier ist das richtige Unterforum für meine Frage. Es geht um die Besteuerung meiner Einkünfte aus nicht-selbständiger als auch selbständiger Arbeit, die mir nicht ganz verständlich ist - ich habe leider von Steuerberechungen auch nur wenig Ahnung.

Zur Situation:

Als angestellter Sozialarbeiter habe ich 2018 aus nicht-selbstständiger Arbeit brutto 31.447 Euro verdient, wovon 3935 Euro an Einkommenssteuer abgezogen wurden (plus noch Kirchensteuer und Soli, aber darum soll es nicht zwangsläufig gehen). Soweit, so richtig, habe ich auch alles in der ESt 2018 angegeben.

Neben meiner angestellten Tätigkeit habe ich 2018 nebenbei noch freiberuflich (ebenfalls pädagogisch) gearbeietet, meine Freiberuflichkeit ist auch schon länger beim FA angemeldet. Nun habe ich 2018 insgesamt 4995 Euro aus dieser selbständigen Arbeit verdient - ich habe hier auch keine Ausgaben o.ä., sodass ich bei der EÜR auch diesen Betrag wahrheitsgemäß angegeben habe. Das darauf Steuern anfallen ist mir bewusst.

Nun habe ich in meinem Leben noch nie so viel verdient (die angestellte Tätigkeit ist die erste nach meinem Studium) und hatte aufgrund niedriger Einnahmen bei bisherigen Steuerbescheiden immer eine Rückzahlung vom FA oder halt 0,00 Euro raus.

Lt. Steuerbescheid 2018 soll ich nun 1469 Euro (davon 1283 Euro Einkommenssteuer) nachzahlen - was für mich doch überraschend ist (und nicht zuletzt finanziell belastend) und ich möchte das gerne nachvollziehen können.

Aus meiner Naivität hatte ich vermutet, dass nur meine freiberuflichen Einkünfte versteuert werden, da ich für meine angestellte Tätigkeit ja schon eben Steuern gezahlt habe. Da das gesamte Einkommen ja aber zusammengerechnet wird ergibt sich daraus eine Gesamteinkommenssteuer von 5218 Euro, von denen dann die bereits gezahlte Einkommenssteuer (3935 Euro) abgegzogen werden und eben der der nun nachzuzahlende Betrag übrig bleibt. Das kommt mir insofern komisch vor, als dass ich ja für ein Einkommen von über 30000 Euro nur die knapp 4000 Euro an Steuern gezahlt habe und für die freiberuflichen Einkünft von knapp 5000 Euro dann schon rund 1300 Euro Einkommenssteuer, was ja im Verhältnis ja deutlich mehr ist als die Einkommenssteuer für das nicht-selbstsändige Einkommen. (Ungefähr 12% zu 26%)

Kann mir jemand also erklären, wieso das so berechnet wird? Ich meine es ist ja klar, dass wenn beide Einkommen zusammengerechnet werden sich ein deutlich höherer Betrag der Einkommenssteuer ergibt, das nicht-selbständige Einkommen wird ja somit ein zweites Mal besteuert oder zumindest für die Berechnung der Einkommenssteuer für meine selbstständigen Einkünfte genutzt. Oder verstehe ich das ganz falsch? Ich möchte einfach verstehen, warum ich für meine freiberufliche Tätigkeit im Verhältnis so viel mehr Steuern (rund ein Drittel von der regulären EinkSt für ein Sechstel des nicht-selbständigen Einkommens!) zahlen muss als für meine angestellte Tätigkeit? Ich wäre über Aufklärung und die Korrektir eventuelle Fehlannahmen meinerseits sehr dankbar!
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Besteuerung meiner Einkünfte

Beitrag von Severina »

Ihnen wurde vom Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit KEINE Einkommensteuer abgezogen, sondern Lohnsteuer - das ist nicht dasselbe. Die Lohnsteuer ist quasi eine Vorauszahlung auf die zu zahlende Einkommensteuer. Die Einkommensteuer bemisst sich immer auf Grundlage aller Einkünfte aus allen Einkunftsarten.

Davon gibt es 7:
- Landwirtschaft
- Gewerbebetrieb
- selbständige Tätigkeiten
- nichtselbständig Tätigkeiten
- Vermietung und Verpachtung
- Kapitalvermögen
- sonstige.

Sie haben jetzt Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit. Die Einkünfte werden zunächst einzeln ermittelt, dann zusammengerechnet und dann wird (nach Abzug von Sonderausgaben etc) auf das zu versteuernde Einkommen die Steuer aus der (hier Grund-) Tabelle ermittelt. Da wir einen progressiven Steuersatz haben - der Prozentsatz der abzuführenden Steuer also mit steigendem Einkommen immer höher wird - zahlen Sie eben nicht nur auf die bisher noch nicht mit Vorauszahlungen gedeckten Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nach, sondern auch anteilig auf die nichtselbständigen Einkünfte, denn der darauf bisher sozusagen angewandte Steuersatz war zu niedrig.

Deshalb haben Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht nur einen Einkommensteuerbescheid für das abgelaufene Jahr, sondern auch einen Vorauszahlungsbescheid für das laufende und die kommenden Jahre erhalten, oder?
smacksmash
Beiträge: 3
Registriert: 1. Nov 2019, 12:47

Re: Besteuerung meiner Einkünfte

Beitrag von smacksmash »

Da wir einen progressiven Steuersatz haben - der Prozentsatz der abzuführenden Steuer also mit steigendem Einkommen immer höher wird - zahlen Sie eben nicht nur auf die bisher noch nicht mit Vorauszahlungen gedeckten Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nach, sondern auch anteilig auf die nichtselbständigen Einkünfte, denn der darauf bisher sozusagen angewandte Steuersatz war zu niedrig.
Das ist schonmal ein guter Hinweis, danke. Das bedeutet, durch das zusätzliche Einkommen der selbständigen Tätigkeit rutsche ich sozusagen mit dem Gesamteinkommen in einen höheren Steuersatz und zahle dementsprechend auch meher Steuern?
Deshalb haben Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht nur einen Einkommensteuerbescheid für das abgelaufene Jahr, sondern auch einen Vorauszahlungsbescheid für das laufende und die kommenden Jahre erhalten, oder?
So ist es. So soll ich dieses Jahr insg. noch 805 Euro vorauszahlen und nächstes Jahr dann pro Quartal 198 Euro. Das ist insofern ägerlich, als dass ich allerdings dieses Jahr bei weitem freiberuflich nicht so viel verdient wie 2018 und 2020 wird es vermutlich noch weniger werden - aber gut das kann das FA ja (noch) nicht wissen und ist bei dem Einkommen aus 2018 ja auch nur folgerichtig.
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Besteuerung meiner Einkünfte

Beitrag von Severina »

Dann können Sie einen Antrag auf Herabsetzung Dee Vorauszahlungen stellen -die sind nicht in Stein gemeißelt.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Besteuerung meiner Einkünfte

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Das bedeutet, durch das zusätzliche Einkommen der selbständigen Tätigkeit rutsche ich sozusagen mit dem Gesamteinkommen in einen höheren Steuersatz und zahle dementsprechend auch meher Steuern?
Richtig. Und deshalb rechnet man bei zusätzlichem Einkommen auch besser mit dem Grenzsteuersatz, der zeigt praktisch wie die nächsten x Euro versteuert werden.

Stefan
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