Frage zu Kleinunternehmerregelung etc.

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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yni
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Frage zu Kleinunternehmerregelung etc.

Beitrag von yni »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier, da ich mich nach einer Stelle umgeschaut habe, wo man mir vielleicht weiterhelfen kann. Würde mich freuen, das hier zu finden.

ich versuche mal, meine Frage bzw. Problem zu schildern, auch wenn es vielleicht etwas komplexer ist:

Ich habe Oktober letzten Jahres mein Studium abgeschlossen, arbeite seitdem in Teilzeit im Angestelltenverhältnis. Dieses Jahr habe ich zusätzlich ein Gewerbe in dem Bereich angemeldet, in den es eigentlich gehen soll (habe es benannt mit Übersetzen / Lektorat - Literaturübersetzen soll es eigentlich sein, aber man weiß ja nicht genau, in welche Gefilde Textarbeit es einen dann verschlägt). Da ich noch nichts absehen konnte, habe ich auch immer die Kleinunternehmerregelung angewandt. Seit einiger Zeit übersetze ich Interviews für ein Onlinemagazin, habe dort später dann für ein Ressort die Chefredaktion bekommen (auch dies freiberuflich und von zuhause aus - besteht hauptsächlich im Hin- und Herschicken von Mails). Für die Interviews habe ich eine kleine Pauschale in Rechnung gestellt, für die Chefredaktion gibt es ein regelmäßiges Taschengeld. Auf alles habe ich die Kleinunternehmerregelung angewandt. Nun soll ich, da gerade Gelder da sind, schonmal die Rechnung bis einschließlich nächstes Jahr Juni schreiben. Zufällig habe ich jetzt gelesen, dass bei der Kleinunternehmerreglung im ersten Jahr die Einkünfte auf 12 Monate hochgerechnet werden - das war mir vorher nicht bewusst. Wenn das stimmt, wäre ich, wenn ich diese Rechnung jetzt stelle, damit dann unerwartet über € 17.500,00 für dieses Jahr.

Meine Fragen:

Welche Folgen hat/hätte das?

Darf ich bei der Art und Weise, wie ich mein Gewerbe benannt habe, diese redaktionelle Tätigkeit da überhaupt mit einfließen lassen, oder ist das zu weit davon entfernt und ich muss es irgendwie splitten? (Darin enthalten ist auch eine Pauschale für redaktionelle Beiträge, unter denen ich auch die Übersetzungen in der Rechnung aufführe)

Und inwieweit muss ich mir schon Scheinselbstständigkeit vorwerfen lassen, da ich bislang nur diesen einen regelmäßigen Auftraggeber habe? (Ich kann kleinere Akquisetätigkeiten vorweisen, habe in die Richtung aber aufgrund persönlicher Probleme dieses Jahr nicht mehr viel geschafft und kann auch nicht absehen, ob und wann man in diesem Bereich dann mal zu einem größeren, weiteren Auftrag kommt)

Tut mir leid, dass es so lang geworden ist, aber ich habe versucht, es so dezidiert wie möglich zu beschreiben. Ich hoffe, dass trotzdem jemand so nett ist und mir hier weiterhelfen kann, da es mich zurzeit sehr umtreibt.

Vielen Dank schonmal im Voraus!

LG
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Frage zu Kleinunternehmerregelung etc.

Beitrag von Alexander96 »

Hallo yni,

als Übersetzer / Lektorat erzielt man meiner Auffassung nach keine gewerblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Sie hätten also hierfür kein Gewerbe anmelden müssen / sollen.
Selbst Ihre Tätigkeit als Chefredakteur, wenn diese einen journalistischen Hintergrund hat und Ihre Kenntnisse aus Ihrem Studium erfordert sollte, als schriftstellerische Tätigkeit als eine freiberufliche Tätigkeit zu beurteilen sein.
Ich sehe kein Problem darin, da sich Ihre Tätigkeiten ähneln, alles in einer Einnahmenüberschussrechnung zu erfassen.
Wenn mich sonst keiner im Forum korrigieren möchte, würde ich empfehlen beim Finanzamt anzurufen, eine Tätigkeitsbeschreibung abzugeben inklusive der Nennung des abgeschlossenen Studiums, um prüfen zu lassen, ob nicht tatsächlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit vorliegen und nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Bezüglich Ihrer Frage zur Kleinunternehmerregelung.
Für die Berechnung des Gesamtumsatzes von 17.500,00 EUR gilt der Zeitpunkt des Zuflusses. D. h., Sie müssen erst einen Umsatz in die Berechnung der 17.500,00 EUR Grenze miteinbeziehen, wenn Sie das Geld auch tatsächlich erhalten haben. Wenn Sie das Geld von der Redaktion nicht alles auf einmal erhalten, sondern anteilig in diesem und im nächsten Jahr, überschreiten Sie möglicherweise die Grenze doch nicht.

Die Scheinselbständigkeit ist ein größeres Thema für sich, aber hätte für Ihren Auftraggeber bzw. eigentlichen Arbeitgeber schlimmere Konsequenzen als für Sie. Sie müssen sich hauptsächlich mit etwas Bürokratie herumschlagen. Ihr „Auftraggeber“ hingegen kann mit einigen Geldzahlungen rechnen und macht sich je nach Fall sogar Strafbar.
Ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt, ist auch von Fall zu Fall neu zu bewerten.

Ein paar Indizien für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wären z. B.
die Pflicht zum regelmäßigen Erscheinen am Arbeitsort,
feste bzw. vorgegebene Arbeitszeiten,
die Aufnahme in einen Dienstplan,
Weisungsgebundenheit,
Mitnutzung von betrieblichen Einrichtungen,
Stellung eines Arbeitsplatzes z. B. Büroraum / Arbeitszimmer durch den Auftraggeber,
die Unterordnung oder Überordnung von Ihnen zu anderen Mitarbeitern des Auftraggebers,
die Verpflichtung zur Annahme von angebotenen Aufträgen,
der Ausschluss der Möglichkeit eigene Mitarbeiter zur Erfüllung des Auftrags einzustellen
usw. …

Mit freundlichen Grüßen
Alexander

Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall ;)
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