Garage im Familienbesitz als Werkstatt nutzen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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accloginsell
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Garage im Familienbesitz als Werkstatt nutzen

Beitrag von accloginsell »

Hallo Zusammen,

ich betreibe ein kleines Gewerbe (Kleinunternehmer) und nutze für Umbauten die Garage im Familienbesitz.

Nun die Frage, muss hier ein Mietvertrag aufgesetzt werden oder ist dies auch ohne innerhalb der Familie in Ordnung?

Vielen Dank für eure Antworten!

Viele Grüße
Nico
schlauelia
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Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Garage im Familienbesitz als Werkstatt nutzen

Beitrag von schlauelia »

welche Familienmitglieder sind am Eigentum beteiligt? Sie auch?
accloginsell
Beiträge: 3
Registriert: 18. Sep 2019, 09:25

Re: Garage im Familienbesitz als Werkstatt nutzen

Beitrag von accloginsell »

Nein Mutter gehört die Immobilie
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Garage im Familienbesitz als Werkstatt nutzen

Beitrag von schlauelia »

dann Mietvertrag - Zahlungen an sie und Mutter muss diese auch versteuern - kann eigene Kosten absetzen - z.B. AfA, anteilige Kosten...!
accloginsell
Beiträge: 3
Registriert: 18. Sep 2019, 09:25

Re: Garage im Familienbesitz als Werkstatt nutzen

Beitrag von accloginsell »

Okay vielen Dank
Kann die als Werkstatt genutzte Garage als Garage vermietet werden? Oder als Lagerfläche? Oder etwas anderes?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Garage im Familienbesitz als Werkstatt nutzen

Beitrag von taxpert »

accloginsell hat geschrieben: Kann die als Werkstatt genutzte Garage als Garage vermietet werden? Oder als Lagerfläche? Oder etwas anderes?
Dem Steuerrecht ist völlig egal, als "was" sie die Garage mieten. Hier kommt es ausschließlich darauf an, dass die Garage tatsächlich für Ihren Betrieb genutzt wird! Etwas anderes können natürlich mögliche Vorschriften oder Auflagen der Stadt sein! Hier ist häufig eine andere Nutzung als zum Abstellen von Fahrzeugen verboten!
schlauelia hat geschrieben:dann Mietvertrag
Das Steuerrecht schreibt keinen schriftlichen Mietvertrag vor. Aber da Verträge zwischen nahen Angehörigen immer im Fokus der Finanzverwaltung stehen, sollte man hier vorbauen und alles wie zwischen fremden Dritten regeln! Also schriftlicher Mietvertrag, unbare und regelmäßige Zahlung der Miete, ordentliche Nebenkostenverinbarung/-abrechnung, etc.). Erspart Ärger und Verdruß in der Zukunft!

taxpert
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