Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich brauche eure Hilfe!
Ab September habe ich eine neue Teilzeitstelle (50%). Darüberhinaus kann ich für meinen alten Chef noch einige Auftragsarbeiten (Grafikbüro) machen. Dies wird aber nur insgesamt 1-3 mal vorkommen und finanziell nicht viel sein (ca. 300-400 Euro vielleicht). Er bittet mich immer darum, ihm eine Rechnung über meine Arbeit zu schreiben.
Jetzt meine Frage: Muss ich dafür extra eine selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt anmelden, obwohl es nur so kurz ist? Oder gibt es dafür eine Art "Zwischenlösung"?
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Viele Grüße Juliane
Muss ich Selbstständigkeit anmelden?
Re: Muss ich Selbstständigkeit anmelden?
Die AO ist da ziemlich eindeutig!JCB hat geschrieben: Muss ich dafür extra eine selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt anmelden, obwohl es nur so kurz ist?
§138 Abs.1 Satz 2 AO hat geschrieben:Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, hat dies dem nach § 19 zuständigen Finanzamt mitzuteilen.
Kann man übrigens auch elektronisch über www.elster.de erledigen!§138 Abs.4 AO hat geschrieben: Mitteilungen nach den Absätzen 1 und 1a sind innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Re: Muss ich Selbstständigkeit anmelden?
Ok, vielen Dank, dann mache ich das!