Bewirtungskosten richtig absetzen
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- Registriert: 22. Jul 2019, 21:08
Bewirtungskosten richtig absetzen
Ich habe bereits die Forumsuchfunktion benutzt und konnte leider nichts zu meiner Frage finden.
Als Freiberufler habe ich Kleinbetragsrechnungen für Kundenbewirtungen. Diese kann ich zu 70% steuerlich absetzen.
Beispiel:
Bewirtungsbeleg ist über 107,00€ (inkl. 7% Mwst.) ausgestellt -
Somit kann ich 70,00€ als Ausgabe geltend machen und 7,00€ als Vorsteuer? Oder ist auch nur 70% als Vorsteuer von der Mwst. von 7% (7,00€), also 4,90€ als tatsächliche Vorsteuer abzusetzen?
Danke im Voraus für jede Hilfe.
Schönen Abend
Als Freiberufler habe ich Kleinbetragsrechnungen für Kundenbewirtungen. Diese kann ich zu 70% steuerlich absetzen.
Beispiel:
Bewirtungsbeleg ist über 107,00€ (inkl. 7% Mwst.) ausgestellt -
Somit kann ich 70,00€ als Ausgabe geltend machen und 7,00€ als Vorsteuer? Oder ist auch nur 70% als Vorsteuer von der Mwst. von 7% (7,00€), also 4,90€ als tatsächliche Vorsteuer abzusetzen?
Danke im Voraus für jede Hilfe.
Schönen Abend
Re: Bewirtungskosten richtig absetzen
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, darf die Umsatzsteuer in voller Höhe abgezogen werden. Bewirtungskosten aus Restaurants und sonstigen Gaststätten enthalten allerdings 19 % Umsatzsteuer.
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- Beiträge: 2
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Re: Bewirtungskosten richtig absetzen
Hallo Severina,
danke dir für deine schnelle Antwort.
Ich habe Bewirtungsbelege auf denen sowohl 19% als auch 7% ausgewiesen sind.
Welche Voraussetzungen müssen denn alle erfüllt sein?
LG
danke dir für deine schnelle Antwort.
Ich habe Bewirtungsbelege auf denen sowohl 19% als auch 7% ausgewiesen sind.
Welche Voraussetzungen müssen denn alle erfüllt sein?
LG
Re: Bewirtungskosten richtig absetzen
https://www.finanztip.de/bewirtungskosten/
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Bewirtungskosten richtig absetzen
7% bei "Essen" bekommt man, wenn es nicht im Restaurant ist - also auch keine Bewirtungskosten!
Re: Bewirtungskosten richtig absetzen
Das stimmt so pauschal nicht - man kann auch zuhause bewirten. Allerdings ist der Nachweis, dass keine private Mitveranlassung bestand, dann schwieriger.
https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/tipps-service/lexikon/bewirtungskosten.php
https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/tipps-service/lexikon/bewirtungskosten.php