Rückzahlung der Abschreibungen nach Kündigung wegen Eigenbedarf

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Thomas.Schneider
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Registriert: 9. Jul 2019, 12:06

Rückzahlung der Abschreibungen nach Kündigung wegen Eigenbedarf

Beitrag von Thomas.Schneider »

Hallo,

meine wesentliche Frage ist, wie lange ein gerechtfertigter Anspruch des Finanzamtes auf Rückzahlung meiner abgesetzten Kosten besteht, wenn ich nach einer Eigenbedarfskündigung selbst einziehe.

Folgender Sachverhalt:
Ich habe 2017 eine ETW in Berlin gekauft und diese umfangreich modernisieren lassen. Selbst habe ich zu diesem Zeitpunkt im Rheinland gewohnt und habe maximal sehr sehr langfristig an einen Eigenbedarf gedacht. Die Wohnung habe ich nach der Modernisierung mit üblichen Mietvertrag vermietet. Die mir entstandenen Kosten habe ich mit der Steuererklärung 2017 und 2018 abgesetzt.
Wie es sich so ergibt, bin ich aber kaum 6 Monate, nachdem ich die Wohnung vermietet hatte, nach Berlin gezogen, schon auf Grund der Kündigungsfrist habe ich selbst eine Mietwohnung bezogen. Nun strebe ich aber doch 2020 (drei Jahre nach Erwerb) an, selbst in die ETW zu ziehen.
Meine Sorge nun ist, dass das Finanzamt mir vorwerfen könnte, dass ich gar keinen dauerhaften Willen an einer Vermietung hatte und die abgesetzten Kosten (einige Tausend Euro in der Erstattung) zurückfordern könnte. Das dies nicht so war, lässt sich immer leicht behaupten, aber schwer beweisen.

Daher ist meine Befürchtung nach drei Jahren gerechtfertigt? Wie lange ist die Befürchtung gerechtfertigt?
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