Einnahmen durch Vorträge und Bucherlöse

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Jessi
Beiträge: 8
Registriert: 1. Jul 2019, 13:51

Einnahmen durch Vorträge und Bucherlöse

Beitrag von Jessi »

Liebe Community,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe einen Hauptjob. Desweiteren habe ich ein Nebenjob, bei dem ich monatlich ca. 200-300€ bekomme. Diesen Nebenjob habe ich bisher in der Steuererklärung nicht angegeben, weil es durch die Knappschaft abgerechnet wird.

Seit kurzem habe ich aber hin- und wieder Einnahmen durch Vorträge und Bucherlöse. Dies habe ich letztes Jahr unter "Steuerfreie erhaltene Aufwandsentschädigungen" angegeben. Waren nur 225€.

Dieses Jahr werden es aber durch Vorträge wahrscheinlich 2000€ und durch Ausschüttung von Buchanteilen (VG Wort) ca. 5000€. Wo müsste ich diese beiden Beiträge angeben? Oder gibt es einen Betrag, ab wann das ganze steuerpflichtig ist.

Da ich wirklich null Kenntnisse über die Thematik habe, bitte ich hierfür um Entschuldigung :)

LG

Jessi
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Einnahmen durch Vorträge und Bucherlöse

Beitrag von schlauelia »

das ist steuerpflichtig - Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit - beim Finanzamt anmelden und EÜR. USt... elektronisch abgeben.

Es gibt hier und auch unter diesen Stichworten tausende Beiträge und Infos.

Lia
Jessi
Beiträge: 8
Registriert: 1. Jul 2019, 13:51

Re: Einnahmen durch Vorträge und Bucherlöse

Beitrag von Jessi »

Danke für die Info, ab welcher Summe ist das ganze den steuerpflichtig?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Einnahmen durch Vorträge und Bucherlöse

Beitrag von schlauelia »

ab dem 1. Euro, bei Hauptjob auf Steuerkarte Gewinn ab 410,-- pro Jahr führt zu Mehrsteuern - aber auch weniger muss man erklären!
Jessi
Beiträge: 8
Registriert: 1. Jul 2019, 13:51

Re: Einnahmen durch Vorträge und Bucherlöse

Beitrag von Jessi »

danke, als was muss ich das denn immer angeben? Bisher hatte ich das immer unter "Steuerfreie erhaltene Aufwandsentschädigungen"
Antworten