Verlustvortrag Student nachträglich korrigieren

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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VolvicNaturelle
Beiträge: 1
Registriert: 20. Jun 2019, 10:42

Verlustvortrag Student nachträglich korrigieren

Beitrag von VolvicNaturelle »

Fall: Student 2011-2014 (Bachelor); 2015-2017 (Master) hat sich als Kleinunternehmer gemeldet und 2011-2016 pflichtbewusst seine Einkommensteuerklärung als solcher eingereicht mit einer G&V im Bereich von 1x00€ p.a. Dabei allerdings keinerlei der beträchtlichen Studienkosten (Semestergebühren, Lehrbücher, Auslandssemester) angegeben.

Gibt es eine Möglichkeit, nachträglich einen Verlustvortrag nachzumelden?

Herzlichen Dank für euren Input.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Verlustvortrag Student nachträglich korrigieren

Beitrag von schlauelia »

nein, wenn Bescheide bestandskräftig ( in der Regel 1 Monat nach Erhalt). Verlustvortrag bedeutet: Summe der Einkünfte minus! Wenn nur unter GrundFB - bringt das gar nichts.

Wie hoch war denn der Gewinn 1x00€ bedeutet was??
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag Student nachträglich korrigieren

Beitrag von muemmel »

Für den Bachelor wäre sowieso kein VV möglich gewesen, sofern man nicht zuvor bereits einen Beruf gelernt oder ein anderes Studium abgeschlossen hat.
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