Fall: Student 2011-2014 (Bachelor); 2015-2017 (Master) hat sich als Kleinunternehmer gemeldet und 2011-2016 pflichtbewusst seine Einkommensteuerklärung als solcher eingereicht mit einer G&V im Bereich von 1x00€ p.a. Dabei allerdings keinerlei der beträchtlichen Studienkosten (Semestergebühren, Lehrbücher, Auslandssemester) angegeben.
Gibt es eine Möglichkeit, nachträglich einen Verlustvortrag nachzumelden?
Herzlichen Dank für euren Input.
Verlustvortrag Student nachträglich korrigieren
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 20. Jun 2019, 10:42
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Verlustvortrag Student nachträglich korrigieren
nein, wenn Bescheide bestandskräftig ( in der Regel 1 Monat nach Erhalt). Verlustvortrag bedeutet: Summe der Einkünfte minus! Wenn nur unter GrundFB - bringt das gar nichts.
Wie hoch war denn der Gewinn 1x00€ bedeutet was??
Wie hoch war denn der Gewinn 1x00€ bedeutet was??
Re: Verlustvortrag Student nachträglich korrigieren
Für den Bachelor wäre sowieso kein VV möglich gewesen, sofern man nicht zuvor bereits einen Beruf gelernt oder ein anderes Studium abgeschlossen hat.