Voller Vorsteuerabzug bei nicht abzugsf. Anteil?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Tartar
Beiträge: 2
Registriert: 18. Jun 2019, 09:53

Voller Vorsteuerabzug bei nicht abzugsf. Anteil?

Beitrag von Tartar »

Hallo,

bei Bewirtungskosten müssen ja 30 % nicht abzugsfähige Kosten abgezogen werden, die Vorsteuer kann jedoch zu 100 % geltend gemacht werden.
Gilt diese Regelung des vollen Vorsteuerabzugs auch für z. B. Telefonrechnungen, bei denen eine private Nutzung abgezogen werden muss (z. B. Nutzung 80 % betrieblich / 20 % privat)? Ist für mich der selbe Sachverhalt oder vermute ich da falsch?

Vielen Dank.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Voller Vorsteuerabzug bei nicht abzugsf. Anteil?

Beitrag von schlauelia »

nein - hier ist auch die USt auf Privat = Privat!
Tartar
Beiträge: 2
Registriert: 18. Jun 2019, 09:53

Re: Voller Vorsteuerabzug bei nicht abzugsf. Anteil?

Beitrag von Tartar »

Danke für die Antwort, zwar erschließt sich mir der Grund nicht warum dort ja und da dann wieder nicht aber was ist im Steuerrecht schon logisch.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Voller Vorsteuerabzug bei nicht abzugsf. Anteil?

Beitrag von taxpert »

Tartar hat geschrieben: Danke für die Antwort, zwar erschließt sich mir der Grund nicht warum dort ja und da dann wieder nicht aber was ist im Steuerrecht schon logisch.
Manchmal hilft ein Blick ins Gesetz!

Private Telefonkosten fallen ertragsteuerlich unter §12 Nr.1 EStG, die 30% Bewirtungskosten unter §4 Abs.5 Nr.2 EStG!
§15 Abs.1a UStG hat geschrieben:1Nicht abziehbar sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 oder des § 12 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes gilt, entfallen. 2Dies gilt nicht für Bewirtungsaufwendungen, soweit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes einen Abzug angemessener und nachgewiesener Aufwendungen ausschließt.
taxpert
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