Studiengebühren Rückzahlung
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Studiengebühren Rückzahlung
Hallo zusammen,
ich bin neu in diesem Forum da ich mit meinem Steuerwissen am Ende angekommen bin
Folgender Fall beschäftigt mich:
Student bekommt die Seminarkosten durch den AG steuerfrei ersetzt, es besteht die Verpflichtung zur Rückzahlung bei Kündigung (Vertrag rechtlich in Ordnung). Die Kosten werden als Werbungskosten angegeben und verrechnet. Dadurch sind die Ausgaben nicht mehr steuerlich zu berücksichtigen.
Student kündigt nun den Studienvertrag mit dem AG. In 2019 sind somit die gesamten bisher gezahlten Erstattungen fällig.
Kann diese Erstattung nun für die Einkommensteuer 2019 als Werbungskosten (vergebliche Werbungskosten??) komplett geltend gemacht werden? Als Nachweis wäre ja die Rechnung des AG vorhanden bzw. der Kontoauszug mit dem entsprechenden Betreff.
Vielen Dank im Voraus an euch alle
Hennes
ich bin neu in diesem Forum da ich mit meinem Steuerwissen am Ende angekommen bin
Folgender Fall beschäftigt mich:
Student bekommt die Seminarkosten durch den AG steuerfrei ersetzt, es besteht die Verpflichtung zur Rückzahlung bei Kündigung (Vertrag rechtlich in Ordnung). Die Kosten werden als Werbungskosten angegeben und verrechnet. Dadurch sind die Ausgaben nicht mehr steuerlich zu berücksichtigen.
Student kündigt nun den Studienvertrag mit dem AG. In 2019 sind somit die gesamten bisher gezahlten Erstattungen fällig.
Kann diese Erstattung nun für die Einkommensteuer 2019 als Werbungskosten (vergebliche Werbungskosten??) komplett geltend gemacht werden? Als Nachweis wäre ja die Rechnung des AG vorhanden bzw. der Kontoauszug mit dem entsprechenden Betreff.
Vielen Dank im Voraus an euch alle
Hennes
Re: Studiengebühren Rückzahlung
Die Kosten werden als Werbungskosten angegeben und verrechnet. Den Satz verstehe ich nicht - Sie hatten doch gar keine Werbungskosten? Oder meinen Sie, der AG hat die Kosten als Betriebsausgabe abgesetzt?
Re: Studiengebühren Rückzahlung
Doch, aber den Kosten steht eine eine Erstattung des AG gegenüber.muemmel hat geschrieben:Sie hatten doch gar keine Werbungskosten?
Soll wahrscheinlich genau das heißen.muemmel hat geschrieben: Die Kosten werden als Werbungskosten angegeben und verrechnet. Den Satz verstehe ich nicht
Da es sich hier um eine vertragliche Vereinbarung mit auflösender Bedingung handelt, gehe ich davon aus, dass es sich um ein rückwirkendes Ereignis im Sinne §175 AO handelt. Muss morgen aber nochmal im Kommentar nachschauen.
taxpert
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Re: Studiengebühren Rückzahlung
Hallo zusammen,
es ist genau so wie Taxpert es verstanden hat.
Die Kosten werden als Werbungskosten in der Steuer angegeben, zudem wird die Erstattung angegeben. Somit kommt es zu einer Differenz von +- 0.
Mit der Kündigung des Vertrages fallen dann aber sämtliche Gebühren als Rückzahlung an den AG in 2019 an.
Bisher bin ich davon ausgegangen das Werbungskosten immer in dem Jahr angegeben werden in dem sie anfallen, also durch die Rückzahlung in 2019.
Grüße Hennes
es ist genau so wie Taxpert es verstanden hat.
Die Kosten werden als Werbungskosten in der Steuer angegeben, zudem wird die Erstattung angegeben. Somit kommt es zu einer Differenz von +- 0.
Mit der Kündigung des Vertrages fallen dann aber sämtliche Gebühren als Rückzahlung an den AG in 2019 an.
Bisher bin ich davon ausgegangen das Werbungskosten immer in dem Jahr angegeben werden in dem sie anfallen, also durch die Rückzahlung in 2019.
Grüße Hennes
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Re: Studiengebühren Rückzahlung
Hallo noch einmal,
nachdem ich mir mal den Paragraphen 175 AO durchgelesen habe ist mir folgende Idee gekommen.
Steuererklärung 2018 ist noch nicht eingereicht.
Sofortige Rückzahlung der Erstattungen vor Abgabe der Steuererklärung 2018.
Damit sind die Kosten für die Semester in 2018 voll angefallen und als Werbungskosten noch absetzbar.
Ist das so rechtlich ok?
Grüße
Hennes
nachdem ich mir mal den Paragraphen 175 AO durchgelesen habe ist mir folgende Idee gekommen.
Steuererklärung 2018 ist noch nicht eingereicht.
Sofortige Rückzahlung der Erstattungen vor Abgabe der Steuererklärung 2018.
Damit sind die Kosten für die Semester in 2018 voll angefallen und als Werbungskosten noch absetzbar.
Ist das so rechtlich ok?
Grüße
Hennes
Re: Studiengebühren Rückzahlung
Ist das so rechtlich ok? Nun ja - ich würde zumindest den nächsten Beitrag von taxpert abwarten. Aber falls das FA es nicht für 2018 anerkennt, machen Sie es halt in der Erklärung für 2019 geltend - es kann also eigentlich nichts schief gehen.
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Re: Studiengebühren Rückzahlung
erst hat der AG die Seminarkosten gezahlt - keine WK für den AN ( aber BA für den AG)
jetzt in 2019 muss AN diese Kosten dem AG zurückzahlen: also WK für AN in 2019!
Was ist daran so umständlich?
Lia
jetzt in 2019 muss AN diese Kosten dem AG zurückzahlen: also WK für AN in 2019!
Was ist daran so umständlich?
Lia
Re: Studiengebühren Rückzahlung
Weil die Rückzahlung der Erstattung m.E.n. eine ex tunc-Wirkung hat (auflösend bedingt), sind die Wk bereits in 2018 zu berücksichtigen.schlauelia hat geschrieben:Was ist daran so umständlich?
Da offenbar 2018 noch nicht abgegeben wurde, bedarf es natürlich §175 AO gar nicht!
taxpert
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