Umsatzsteuerkorrektur EU-Ausland (Frankreich)

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Bitflight
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Umsatzsteuerkorrektur EU-Ausland (Frankreich)

Beitrag von Bitflight »

Hallo,

als Handwerksbetrieb haben wir Arbeiten in Frankreich ausgeführt.
In der Annahme, dass eine EU-SteuerID vorliegt, wurde eine Rechnung, der im Mai ausgeführten Arbeiten, ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Diese ist bereits beglichen.
Im Nachhinein hat es sich herausgestellt, dass es sich beim Auftraggeber um eine Privatperson handelt, d.h. also die Rechnung hätte mit dem deutschen Umsatzsteuersatz erstellt werden müssen.

Wie muss ich buchhalterisch den Vorgang erfassen, um die Steuer nachzuberechnen ?
Korrigiere ich die Originalrechnung ?
Stelle ich eine neue Rechnung nur über die MwSt aus ?
Korrigiere ich das Original, so dass der Bruttobetrag dem bereits gezahlten Nettobetrag entspricht und erstelle eine zweite Rechnung über die noch fehlende Differenz ?
Wie hätten die Behörden es denn gern ..

Jemand eine Idee ?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Umsatzsteuerkorrektur EU-Ausland (Frankreich)

Beitrag von taxpert »

Die erste Frage wäre, besteht noch die Möglichkeit, die bisher nicht erhobene deutsche USt beim französischen Abnehmer nachzufordern? Ich gehe eher von Nein aus, da dieser sich diese nachträgliche Preiserhöhung wohl kaum gefallen lassen würde!

Dann wäre eine Rechnungsberichtigung nicht notwendig, der Betrag enthält dann 19/119tel USt.

taxpert
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