Studium als Werbungskosten rückwirkend absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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NadineP
Beiträge: 2
Registriert: 9. Mai 2019, 12:21

Studium als Werbungskosten rückwirkend absetzen

Beitrag von NadineP »

Hallo zusammen,

ich habe mich nun ausführlich mit dem Thema beschäftigt und bin leider immer noch unschlüssig ob und wie ich mein Studium in Nachhinein steuerlich absetzen kann.
Ich hoffe sehr, hier Hilfe zu finden.

Kurz zur Geschichte:
Ich habe bereits einen Bachelor und 2014-2016 meinen Master im Anschluss gemacht. 2017 habe ich meinen ersten Job angetreten und 2018 meine erste Einkommenssteuererklärung für 2017 gemacht. Ich war ganz stolz, dass ich dies alleine geschafft habe, da ich mich zuvor gut eingelesen hatte.

Jetzt liest man immer mehr, dass man sein Studium auch steuerlich absetzen kann. Da es sich in meinem Fall beim Masterstudium um ein Zweitstudium handelt, kann ich dieses als Werbungskosten abrechnen und für die betreffenden Jahre 2014-2016 quasi einen Verlustvortrag machen. Ich habe zu diesem Zeitpunkt nur einen Minijob neben der Uni ausgeführt.

Ist dieser Verlustvortrag in meinem Fall auch noch möglich, obwohl ich das erste Jahr, in dem ich nun gearbeitet habe, bereits eine Steuererklärung gemacht habe und 2017 ja nun nicht mehr mit den 4 vorherigen Jahren (Verlust) verrechnen kann?
Ich habe außerdem gelesen, dass man sein Studium noch 7 Jahre rückwirkend geltend machen kann. Oder muss ich mich auch hier an die 4 Jahresfrist halten und dann wäre die Steuererklärung 2018 meine letzte Möglichkeit mein Masterstudium zu berücksichtigen?

Ich bin schon jetzt sehr dankbar für jeden Tipp!

Viele Grüße aus Essen,
Nadine
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studium als Werbungskosten rückwirkend absetzen

Beitrag von muemmel »

Natürlich kann 2017 noch mit den Verlusten aus 2014-16 "verrechnet" werden - dafür würde dann halt ggf. der Bescheid für 2017 geändert. Die Frage ist, ob sich das lohnt: Wie hoch war der Verdienst 2017 und wie hoch waren die Verluste 2014-16?
NadineP
Beiträge: 2
Registriert: 9. Mai 2019, 12:21

Re: Studium als Werbungskosten rückwirkend absetzen

Beitrag von NadineP »

Hallo Muemmel

ich habe mich total über Deine Antwort gefreut :-)
Das erleichtert mich etwas, dass ich den Bescheid für 2017 noch korrigieren kann.

Ich hatte in meinem Masterstudium nur einen Minijob auf 400€ Basis, somit hatte ich keinen Verdienst und als Verlust könnte ich die Pendlerkosten, den Studienbeitrag und Arbeitsmittel angeben, das würde sich auf ca. 1750€ belaufen.

Bin ich hier bei der Korrektur an eine Frist gebunden? Und kannst Du auch etwas zur Vorgehensweise sagen?

Tausend Dank und ganz liebe Grüße,
Nadine
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Studium als Werbungskosten rückwirkend absetzen

Beitrag von taxpert »

NadineP hat geschrieben: Ich hatte in meinem Masterstudium nur einen Minijob auf 400€ Basis, somit hatte ich keinen Verdienst
Bitte @muemmels Antwort richtig lesen! Es ging ihm nicht um die Einkünfte 2014 - 2016, sondern um 2017!

Waren die Einkünfte 2017 so gering, dass bereits die gesamte einbehaltene Lohnsteuer erstattet wurde (festgesetzte ESt also 0 €), so kann man sich den Aufwand saren, da ein möglicher Verlustvortrag aus den Jahren 2014-2016 im Grundfreibetrag untergeht!
NadineP hat geschrieben:Und kannst Du auch etwas zur Vorgehensweise sagen?
Steuererkläerungen 2014-2016 einreichen, mehr nicht!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

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muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studium als Werbungskosten rückwirkend absetzen

Beitrag von muemmel »

Und kannst Du auch etwas zur Vorgehensweise sagen? Kann ich. Aber sinnvoller wäre es, Sie würden zunächst mal meine Fragen nach Verdienst in 2017 und Verlusthöhe beantworten - dann wüßten wir nämlich, ob es überhaupt sinnvoll ist, entsprechende Anträge einzureichen. Denn wie taxpert zutreffend schrieb, kann der Verlust auch schlicht wirkungslos "untergehen".
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