Dozententätigkeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Rentier
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Registriert: 21. Mai 2019, 09:59

Dozententätigkeit

Beitrag von Rentier »

Hallo,

ich hätte da gern mal ein Problem:
Seit Anfang des Jahres bin ich "Rentier", d.h., dass ich noch kein Rentner bin und auch kein ALG (weder I noch II) beziehe. Das Geld verdient derzeit ausschließlich meine Frau. Als kleines Zubrot arbeite ich hin und wieder freiberuflich als Dozent. Ich bekomme maximal 450,-€ pro Monat an höchstens 7 Monaten im Jahr. Somit beträgt das maximale Jahreseinkommen 3150,-€.
Meine Frage: muss ich bei diesem geringen Einkommen meine Freiberuflichkeit gegenüber dem Finanzamt anmelden, oder reicht die Angabe der Einkünfte in der Einkommenssteuererklärung?

Wäre nett, wenn mir da jemand einen Tipp geben könnte.

VG
Rentier
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Dozententätigkeit

Beitrag von taxpert »

Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, hat dies dem nach § 19 zuständigen Finanzamt mitzuteilen, 138 Abs.1 Satz 3 AO.
Der Umfang der Tätigkeit spielt keine Rolle! Kann man grundsätzlich auch über Elster.de online machen ("Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von Einzelunternehmen").

Das FA wird wahrscheinlich daraufhin ESt-Vorauszahlungen festsetzen.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Rentier
Beiträge: 3
Registriert: 21. Mai 2019, 09:59

Re: Dozententätigkeit

Beitrag von Rentier »

Vielen Dank für Deine Antwort, taxpert!

Ich hatte gehofft, dass ich mir das ersparen könnte, da ich sowieso keine Steuern bezahlen muss bei dem geringen Einkommen. Oder ist auf Grund der gemeinsamen Veranlagung mit meiner Frau etwas zu erwarten?
Eine Frage noch: bekomme ich eine neue bzw. eine zweite Steuernummer?

VG
Rentier
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Dozententätigkeit

Beitrag von schlauelia »

neue Steuernummer könnte sein für die selbständige Tätigkeit, ist aber unwahrscheinlich - Sie können bei Ihren Rechnungen Ihre bisherige St-Nr. verwenden.. Wenn Ihre Frau Arbeitnehmerin ist und Klasse 3 hat, wird sich ggf. eine Zahlung ergeben - kommt auf Ausgaben, Sonderausgaben usw. an.
Bei Klasse 4 eher nicht - eher sogar Erstattung! Zusammenveranlagung ist fast immer günstiger und Sie müssen auch EÜR, USt... elektronisch machen! Melden Sie an und beschäftigen sich mal mit der Materie, dann kommt Ihnen alles viel einfacher vor... Als Rentner haben Sie doch Zeit!

Lia
Rentier
Beiträge: 3
Registriert: 21. Mai 2019, 09:59

Re: Dozententätigkeit

Beitrag von Rentier »

Vielen Dank, Lia!
Dann werde ich mich mal mit dem Fragebogen beschäftigen.
Übrigens: Rentner, oder wie ich Rentier bzw. Privatier, haben nie Zeit!

VG
Rentier
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