Steuererklärung nach dem Studium (Verlustvortrag)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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piknockyou
Beiträge: 2
Registriert: 19. Mai 2019, 16:29

Steuererklärung nach dem Studium (Verlustvortrag)

Beitrag von piknockyou »

Hallo liebe Experten,

angenommen:
- 2015 bis 2019: Studium (einschlägige Zweitausbildung)
- seit 2019: Beruf

Im Jahre 2020 sollen über die Steuererklärungen für die Jahre 2015 bis 2019 durch die Verlustvorträge die bewilligungsfähigen Kosten für das Studium geltend gemacht und von dem Jahresentgelt 2019 abgesetzt werden.

Mögliches Problem (?): Im Rahmen des Studiums wurde im Jahr 2018 ein halbjähriges, freiwilliges Praktikum absolviert. Dafür wurde insgesamt ein einkommenssteuerpflichtiges Entgelt in Höhe von ca. 10.000 € erzielt. Mit dem Steuerfreibetrag, der Werbungskostenpauschale usw. könnte durch die Steuererklärung 2018 die gesamte im Praktikum gezahlte Lohnsteuer erstattet werden. Aber wenn jetzt noch die für die Jahre 2015 - 2018 Verluste aufgrund des Studiums vorgetragen wurden, werden auch diese noch gegen die 10.000 € gerechnet, sodass überhaupt kein weiterer Vorteil für das Jahr 2018 entsteht, oder? Weiterhin „verliert" man doch somit in der Steuererklärung 2018 die Verlustvorträge 2015 - 2018 (falls unter 10.000 €), sodass man Sie nicht mehr für das Steuerjahr 2019 „verwenden" kann.
Je nach Höhe des Jahresentgelts 2019 und Höhe der Verlustvorträge (2015 - 2018) können das mehrere 1000 € sein, die man an Lohnsteuer für das Berufsjahr 2019 nicht zurückerhalten kann (berechtigterweise?!).

1) Ist der beschriebene Sachverhalt von mir korrekt interpretiert?

2) Kann man irgendwie umgehen, dass Verlustvorträge aus den Jahren 2015 - 2018 gegen 2018 gerechnet werden?

a) Z. B. KEINE Steuererklärung für das Jahr 2018 abgegeben und sich mit den Verlustvorträgen „nur" aus den Jahren 2015 - 2017 und 2019 begnügen? Bzw. würde der Fiskus dann auf jeden Fall noch eine Steuererklärung für das Jahr 2018 verlangen? Bzw. kann Sie das Einkommen im Jahre 2018 durch die gezahlte Lohnsteuer sowieso automatisch erkennen?

b) Z. B. die Steuererklärung für 2018 normal ohne Verlustvorträge einreichen und nach der Rückzahlung der Lohnsteuer die Verlustvorträge der vorherigen Jahre (2015 - 2017) einreichen, um Sie für die Steuererklärung 2019 anzuwenden? Oder werden die dann automatisch gegen 2018 gerechnet?

Das hört sich alles nach vorsätzlicher Steuerhinterziehung an.

Gibt es Alternativen?

Ich wünsche ein schönes Wochenende!
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuererklärung nach dem Studium (Verlustvortrag)

Beitrag von Severina »

1. Ja

2. Nein.
piknockyou
Beiträge: 2
Registriert: 19. Mai 2019, 16:29

Re: Steuererklärung nach dem Studium (Verlustvortrag)

Beitrag von piknockyou »

Danke.
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